Wildunfälle

Überfahrenes Reh
Überfahrenes Reh

Obwohl Deutschland zu den am dichtesten besiedelten Ländern gehört, ereignen sich jährlich rund 200.000 Wildunfälle.

Neben zum Teil erheblichen Sachschäden an den beteiligten Fahrzeugen sind auch über 2.500 verletzte Personen zu verzeichnen, einige überleben den Unfall nicht. 

Jeder Wildunfall bedeutet auch mindestens ein verletztes oder getötetes Tier.

Da Wild in der Morgen- oder Abenddämmerung seine Aktivitätsschwerpunkte hat, ist diese Zeitspanne auch am unfallträchtigsten, vor allem im Frühjahr und Herbst, wenn dieser Zeitraum mit dem Berufsverkehr zusammenfällt.

Wildwechsel (Zeichen 142)
Wildwechsel (Zeichen 142)

Damit es möglichst nicht passiert...

  • Streckenabschnitte mit vermehrten Wildunfallaufkommen sind durch das Verkehrszeichen 142 gekennzeichnet. Beherzigen Sie den Hinweis und reduzieren Sie die Geschwindigkeit.
  • Erhöhte Aufmerksamkeit während der Dämmerungsphasen. Beobachten Sie in Feld- und Waldgebieten die Fahrbahnränder. Insbesondere die reflektierenden Augen sind auffällig.
  • Wenn am Fahrbahnrand Wild auftaucht, blenden Sie das Fernlicht ab, passieren Sie die Stelle mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit und seien Sie bremsbereit.
  • Vorsicht, wenn Wild über die Straße wechselt! In den meisten Fällen folgen weitere Tiere nach.

Wenn es passieren wird...

  •  Bei einem bevorstehenden Zusammenprall mit Kleinwild bis etwa zur Größe eines Fuchses sollten Sie nicht versuchen auszuweichen. Die Schäden, wenn Sie von der Straße abkommen, sind meistens erheblich schwerwiegender als die Schäden durch den Zusammenprall mit dem Tier.
  • Das Gleiche gilt auch für Unfälle in Waldgebieten. Ein Zusammenprall mit einem Baum am Fahrbahnrand ist in jedem Fall folgenreicher als der mit einem Wildtier.
  • Bremsen Sie voll ab und halten Sie das Lenkrad mit beiden Händen fest.

Wenn es passiert ist...

  • Die Sicherung der Unfallstelle und das Versorgen eventueller verletzter Personen hat Vorrang. Schalten Sie die Warnblinkanlage an, stellen Sie das Warndreieck auf und leisten Sie Erste Hilfe.
  • Melden Sie den Unfall der Polizei. Diese nimmt den Unfall auf und benachrichtigt den zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Melden Sie den Unfall auch, wenn das Auto äußerlich nicht beschädigt ist, das Tier ist in den meisten Fällen verletzt und muss nachgesucht werden.
  • Ist das Tier nach dem Zusammenprall geflüchtet, laufen Sie ihm nicht nach, sondern markieren Sie deutlich die Unfallstelle und die Fluchtrichtung z.B. mit der Kreide aus dem Kfz-Verbandkasten oder einem Papiertaschentuch an einem Zweig. Dies erleichtert dem Jagdausübungsberechtigten die notwendige Nachsuche mit einem Hund. Meist flüchtet es nicht weit und legt sich nieder, wo es entweder rasch verendet oder vom Jagdausübungsberechtigten gefunden und erlöst werden kann.
  • Wurde das Tier getötet, ziehen Sie es, falls möglich, an den Fahrbahnrand. Tragen Sie dabei zum Schutz vor Verschmutzung und Infektionen  Handschuhe. Keinesfalls dürfen Sie das Tier mitnehmen, da dies den Tatbestand der Wilderei erfüllt.
  • Wurde das Tier nicht getötet und liegt es verletzt am Straßenrand, lassen Sie es in Ruhe und warten Sie auf das Eintreffen der Polizei oder des Jagdausübungsberechtigten. Diese erlösen es dann von seinen Schmerzen. Keinesfalls sollten Sie versuchen, das Tier durch Streicheln oder Zureden zu beruhigen oder gar zum Tierarzt zu bringen. Neben den Schmerzen durch die Verletzungen wird es durch die Annäherung oder Berührung des Menschen weiter verängstigt und kann diesen auch erheblich verletzen. 

Schadensregulierung

Da freilebendes Wild nach dem Gesetz herrenlos ist, kann der Jagdausübungsberechtigte nicht für den Schaden haftbar gemacht werden. Ausnahmen bildet durch Treibjagden aufgescheuchtes Wild, wenn keine Verkehrssicherungsmaßnahmen durch den Jagdausübungsberechtigten getroffen wurden.

Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Kfz -Versicherung. Bei einem Zusammenprall mit Haarwild, hierzu zählen die dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere, reguliert die Kaskoversicherung den Schaden. Die Polizei oder der Jagdausübungsberechtigte stellt dem Fahrzeughalter hierfür eine Wildunfallbescheinigung aus, in der Angaben über den Unfallort und -zeitpunkt, den Fahrer, das Fahrzeug, die Schäden und die verursachende Wildart gemacht werden. Für die Entsorgung des Tieres und das Ausstellen der Bescheinigung kann der Jagdausübungsbrechtigte ein Entgelt erheben.