Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung

Ziel der Förderung ist die Entwicklung von standortgemäßen, klima-angepassten Wäldern und die Sicherung & Erhöhung der Vitalität, der Stabilität, der Qualität sowie der Resilienz des Wäldern gegenüber Klimawandelfolgen.

Die Maßnahme soll die Anpassungsfähigkeit des Waldes an den Klimawandel stärken.

Wiederbewaldungen durch Pflanzungen sind lediglich im Rahmen der Soforthilfen nach Schadereignissen förderfähige und müssen immer im Zusammenhang mit Extremwetterereignissen und deren Folgen im Wald stehen.

Vorausverjüngungen und Übernahme der Naturverjüngung sind im Rahmen der Soforthilfen nach Schadereignissen und im regulären Betrieb förderfähig.

Die Förderung der Jungwaldpflege ist akutell nicht möglich.