Bei außergewöhnlichen Schadereignissen können zur Beseitigung der eingetretenen Schäden weitere Fördermaßnahmen durch das für Forsten zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium festgelegt werden. Für den Bereich des Körperschaftswaldes ist zusätzlich das Einvernehmen mit dem für das Kommunalrecht zuständigen Ministerium herzustellen.
- Schreiben Nr. 1 zur Übergangsregelung "Extremwetterereignisse"
- Schreiben Nr. 2 Ergänzende Hinweise zur Übergangsregelung „Extremwetterereignisse“
- Schreiben Nr. 3 Zulassung Mulchen bei Restholzhackung Extremwetterereignisse 2020
- Schreiben Nr. 4 Antragsverfahren "Extremwetterereignisse 2021" inklusive Zusammenfassung der bisherigen Regelungen
- Schreiben Nr. 4 Anlage 1: Liste der Baumartenkategorie B (ersetzt durch Anlage zu Schreiben Nr. 6)
- Schreiben Nr. 5 Antragsverfahren Übergangsregelung Gefahrenabwendung 2020
- Schreiben Nr. 6 Wiederaufforstung und Vorausverjüngung im Ausführungszeitraum 01.09.2020-31.07.2021 (Förderjahr 2021)
- Schreiben Nr. 6 Anlage: Liste der förderfähigen Baumarten