Fischereierlebnis

Landshuber Weiher

Im Waldgebiet zwischen Höhr-Grenzhausen und Ransbach-Baumbach liegen die vier Landshuber Weiher. Bereits im Jahre 1666 im Auftrag des Kurfürsten von Trier aufgestaut, sollten sie damals den Fischbedarf der katholischen Bevölkerung an den Feiertagen decken.

Gespeist vom Hintersten Bach, einem Zufluss des Brexbaches, werden sie von einem schönen Mischwald umgeben und stellen ein landschaftliches Highlight auf der Montabaurer Höhe dar.

Zur Zeit finden dort viele mittlerweile selten gewordene Wasserbewohner wie z.B. der europäische Flusskrebs, die Teichmuschel und viele Fischarten ihre Heimat.

Die beiden unteren Weiher (Nr. 3 und Nr. 4) dürfen von Inhaberinnen und Inhabern von gültigen Fischereischeinen in Verbindung mit einer Angelerlaubnis des Forstamtes Neuhäusel in Form Tages- und Wochenendscheinen befischt werden.

Aktuell leben folgende Fischarten in den Weihern:
Hechte, Zander, Karpfen, Saiblinge, Schleien, Barsche, Rotaugen, Rotfedern, Brassen und Andere. 

Es findet ein mäßiger, aber regelmäßiger Besatz statt. Am Rande der Weiher steht eine Fischerhütte, die gerne mit angemietet werden kann.

Fischereierlaubnisschein

Der für das Angeln an den Landshuber Weihern erforderliche Fischereierlaubnisschein wird vom Forstrevier Kannenbäckerland ausgestellt (Adresse siehe unten). Um ein Überfischen zu verhindern, dürfen an den Weihern pro Tag max. 4 Personen angeln. 

Die Mindestmaße der zu entnehmenden Fische, sowie die Angel- und Schonzeiten richten sich nach dem Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz (LFischG) in der Fassung vom 09.12.1974, zuletzt geändert am 14.07.2015 (GVBl. S. 127).

Insgesamt stehen an beiden Weihern 1,75 ha nutzbare Angelfläche zur Verfügung.

Erlaubnisschein

Personenzahl

Kosten

Ein Tag

eine Person

pro Person 20,00 €

Drei Tage

eine Person

pro Person 50,00 €

Ein Tag

bis vier Personen

pro Gruppe 60,00 €

Drei Tage

bis vier Personen

pro Gruppe 150,00 €

Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich und beim Angeln mitzuführen!

Es dürfen max. zwei Angelruten pro Angler eingesetzt werden.
Die gefangenen Fische gehören dem jeweiligen Angler. 

Pro Tag dürfen pro Angler maximal entnommen werden:

Fischart

Anzahl

Ggf. Mindestmaß *

Karpfen

1

 

Schleie

2

 

Hecht

1

60 cm *

Aal

1

 

Zander

1

50 cm *

Forelle

1

 

Saibling

1

 

Rotfeder

unbegrenzt

 

Rotauge

unbegrenzt

 

andere Arten

unbegrenzt

 

* von der gesetzlichen Vorgabe abweichendes Mindestmaß

Mitbenutzung der Hütte

Am Landshuber Weiher befindet sich ein Schutz- und Gerätehütte, die gemeinsam mit dem Fischereierlaubnisschein für zusätzliche 25,00 € pro Angeltag angemietet werden kann. Vorhandenes Feuerholz kann ebenfalls für weitere 5,00 € pro Angeltag genutzt werden.

Bitte Verlassen sie die Hütte in besenreinem Zustand und entsorgen sie angefallenen Müll eigenverantwortlich. So vermeiden sie weitere Kosten, die ihnen nach Aufwand in Rechnung gestellt werden könnten.

Wichtig:
Die Hütte kann nur mit vorher erworbenem Fischereierlaubnisschein angemietet werden.

Weitere Informationen

Haben sie Fragen oder wünschen sie weitere Informationen?
Dann wenden sie sich bitte an das:

Forstrevier Kannenbäckerland
Herr Detlev Nauen
Telefon 02624 942 6257
Mobil 01522 885 1089

Weitere Adressdaten des Forstrevieres Kannenbäckerland finden sie hier.