Eigentümer der Wälder

In Rheinland-Pfalz gibt es vier verschiedene Arten von Waldeigentum:

Der flächenmäßig größte Anteil am Wald gehört in Rheinland-Pfalz den Gemeinden. Der Bundeswald mit einem Anteil von 1,6 Prozent an der Waldfläche wird überwiegend militärisch genutzt. 

Staatswald

Staatswald: 25,6 Prozent, Bundeswald: 1,6 Prozent, Körperschaftswald: 46,1 Prozent, Privatwald: 26,7 Prozent
Staatswald: 25,6 Prozent, Bundeswald: 1,6 Prozent, Körperschaftswald: 46,1 Prozent, Privatwald: 26,7 Prozent

Der Staatswald in Rheinland-Pfalz geht auf die Zeit Napoleons zurück. Der Wald der bedeutenden Landesherren wurde zum Landeswald erklärt. Erste staatliche Forstorganisationen und eine geregelte Forstwirtschaft entstanden in der Kurpfalz und in der napoleonischen Zeit an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert.

Die großen Staatswaldgebiete liegen mehr im Bereich des Pfälzerwaldes. Im Norden des Landes konnte sich über die Jahrhunderte mehr der Privat- und Kommunalwald halten.

Mehr Information hierzu finden Sie im Kapitel:
Geschichte des Staatswaldes

Kommunalwald - Wald der Gemeinden und Städte

Esskastanien-Jungpflanze
Menschen interessieren sich normalerweise für die Natur.

Der größte Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz sind die Kommunen. Der hohe Gemeindewaldanteil von 47 Prozent stellt eine Besonderheit in Deutschland dar. Im Bundesdurchschnitt umfasst der Kommunalwald nur 20 Prozent der Waldfläche. Der hohe Gemeindewaldanteil in Rheinland-Pfalz geht auf Fränkische Siedlungen und die sogenannte "Allmende" als Gemeineigentum zurück. Vor allem im Norden von Rheinland-Pfalz konnten die Gemeinden ihr Eigentum bewahren. 

2001 Gemeinden und 302 sonstige Körperschaften besitzen zusammen eine Waldfläche (forstliche Betriebsfläche) von 406.655 Hektar. Damit liegt die durchschnittliche Größe bei 177 Hektar je Gemeinde oder Stadt.

Zielsetzung der kommunalen Forstbetriebe ist zum einen die klassische Forstwirtschaft aber auch die Erfüllung kommunaler Aufgaben wie die Wasserversorgung oder den Arten- und Biotopschutz.

Anzahl der Gemeinden je Betriebsgröße

Betriebsgröße in HektarGemeinden
0,1 bis 20 330
größer 20 bis 100 564
größer 100 bis 200 519
größer 200 bis 500 428
größer 500 bis 1000 124
größer 1000 36

Landesforsten unterstützt als Dienstleister die Gemeinden und Städte bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder. Die staatlichen Forstbeamten arbeiten im Kommunalwald nach den Zielsetzungen der Eigentümer (Gemeinde oder Stadt). In enger Zusammenarbeit zwischen dem Forstamt und den Vertretern der Gemeinden und Städte werden die Ziele für den jeweiligen Betrieb jedes Jahr vereinbart. Dabei wird ein Jahresplan in der Regel in einer Ratssitzung und einem Waldbegang abgestimmt. 

Nach Beschluss der Jahresplanung im Gemeinde- oder Stadtrat führt das Forstamt die Maßnahmen im Rahmen der Zielsetzung mit eigenen Mitarbeitern oder den Mitarbeitern der Kommune durch. Am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres legt das Forstamt den Vertretern der Gemeinde gegenüber Rechenschaft ab. Für diese Dienstleistung von Landesforsten zahlen die Gemeinden einen auf den Hektar Waldfläche bezogenen Beitrag, der für 2001 bei 47,78 Euro liegt oder alternativ bei 40.085,28 Euro je betreuendem Förster oder Försterin

Der "Kommunalwald" enthält auch gemeinschaftlichen Waldbesitz sogenannter übriger Körperschaften, wie zum Beispiel Haubergsgenossenschaften, Gehöferschaften.

Genossenschaftswald

Perderücker
Perderücker

Eine besondere, historische Eigentumsform gibt es im Bereich des Westerwaldes: die Haubergs- und Markgenossenschaften sowie Gehöferschaften. Deren Wald wird ebenfalls zum Körperschaftswald gezählt. Die Bürger einer Gemeinde verfügen nur über ein ideelles Eigentum am Wald. Das ideelle Eigentum spricht jedem Bürger Nutzungsrechte, insbesondere Brennholzrechte zu. Der einzelne Bürger kann aber nicht über einzelne Parzellen des Waldes eigenständig verfügen.

Die Entstehung des Markwaldes geht auf das alte Germanien zurück, wo die zunehmende Siedlungszahl eine Abgrenzung der Siedlungen und des Eigentums erforderlich machte. Der Markwald war nie so intensiv genutzt worden, weswegen er viele Jahrhunderte hindurch Gemeinschaftseigentum der Markgenossen blieb. Die Blütezeit der Markgenossenschaften war das 13. und 14. Jahrhundert. Später gewannen die Landesherren größeren Einfluss auf die Markgenossenschaften. Letztendlich wurde den Markgenossenschaften nur noch die Nutzung des Waldes und der Weideflächen durch die Landesherren gestattet. Das Eigentum an Weide- und Waldland war auf die Landesherren übergegangen.

Die im Bereich Altenkirchen im Westerwald bestehenden Genossenschaftswälder gehen auf altes preußisches Recht zurück. Im Westerwald sind das die Haubergsordnungen aus den Jahren 1887 und 1890. Weiterhin gilt in den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier das preußische "Gesetz über gemeinschaftliche Holzungen" von 1881. Deswegen sind diese besonderen Eigentumsformen auch nur im ehemaligen preußischen Teil von Rheinland-Pfalz zu finden.

Privatwald

Burg umschlossen von Wald
Burg umschlossen von Wald

Zum Privatwald gehören in Rheinland-Pfalz der Wald der Kirchen und der Privatpersonen.

Es gibt in Rheinland-Pfalz über 100.000 private Waldeigentümer.
Damit besitzt jeder 40. Rheinland-Pfälzer Wald!

Deren Wälder sind allerdings im Durchschnitt nur zwischen 1 und 2 Hektar groß. Diese Zergliederung des Privatwaldbesitzes ist geschichtlich bedingt. Das Erbe wurde in der Vergangenheit real geteilt. Jeder Nachfahre erhielt den gleichen Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche und Wald. Die starke Zergliederung beeinträchtigt die Bewirtschaftung der Wälder. Dieses erklärt auch, warum auf 24 Prozent Privatwaldfläche in Rheinland-Pfalz nur 9 Prozent des Holzes eingeschlagen werden. Um diese Wälder besser zu bewirtschaften zu können, schließen sich viele Waldbesitzer forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen an. Der einzelne Privatwaldbesitzer oder der forstwirtschaftliche Zusammenschluss kann weiterhin die Beratung, Betreuung oder Bewirtschaftung durch die Landesforsten in Anspruch nehmen. Diese Dienstleistung wird teilweise kostenfrei oder gegen geringe Gebühren angeboten.Die großen Privatwaldbetriebe in Rheinland-Pfalz wie die des Fürst zu Wied bei Koblenz, Graf Hatzfeldt bei Wissen und den Ahrenbergs in der Eifel haben eine eigene private Forstverwaltung für ihre Betriebe aufgebaut. Sie bieten teilweise Dienstleistungen anderen Waldbesitzern an.