Rahmen-/ Waldfunktionsplanung

Vor dem Hintergrund einer stetigen planerischen und baulichen Entwicklung des Landes und der damit verbundenen Inanspruchnahme des Waldes ist auf Grundlage der Bundes- und Landeswaldgesetzgebung das Instrument der forstlichen Rahmenplanung geschaffen worden. Es besteht somit der gesetzliche Auftrag, forstliche Aspekte in allen Ebenen der Landesplanung einzubringen.

Grafik zur Fachplanung Forstwirtschaft im System der räumlichen Gesamtplanung
Grafik zur Fachplanung Forstwirtschaft im System der räumlichen Gesamtplanung

Aufgabe der forstlichen Rahmenplanung ist die Ordnung und Verbesserung der Waldstruktur auf überbetrieblicher Ebene mit dem Ziel, die für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse notwendigen forstlichen Grundlagen (Waldwirkungen) zu sichern. Dabei sind die Aussagen der forstlichen Rahmenplanung umfassend und generalisierend und werden durch die Betriebsplanung in konkrete Ziele und Maßnahmen für den Einzelbetrieb gefasst.

Forstliche Rahmenpläne dienen der Vertretung der öffentlichen Interessen am Wald und sind zugleich Richtlinie für den regionalen Vollzug des Waldgesetzes sowie der Förderung der Forstwirtschaft.

Die forstliche Rahmenplanung gliedert sich dabei in drei Stufen:

  • Forstlicher Rahmenplan beziehungsweise forstlicher Beitrag für das gesamte Land
  • Forstliche Rahmenpläne für die Planungsregionen
  • Waldwirkungenpläne

Waldfunktionen, Waldökotopbewertung

Dem Wald in Deutschland werden auf jeder Waldfläche drei Funktionen zugeteilt: 

Die Funktionen sind aber keineswegs alle auf der gesamten Waldfläche von gleicher Bedeutung. So ist der stadtnahe Wald stark von Erholungssuchenden frequentiert. Der Erholungsfunktion wird hier besondere Bedeutung beigemessen und beispielsweise Holzerntemaßnahmen in einem besucherverträglichen Maße durchgeführt. Während in abgelegenen Moorgebieten die Schutzfunktion aufgrund der seltenen Artenvorkommen von besonderer Wichtigkeit ist und hier eine gezielte Besucherlenkung zum Artenschutz stattfinden kann. Auf produktiven Standorten mit guten Holzqualitäten stehen der Waldbau und die Holznutzung im Vordergrund. So lassen sich für jede Waldfläche die charakteristischen Funktionen ermitteln und auf die gesamte Waldfläche gesehen entsteht ein Dreiklang der Waldfunktionen!

Alle Waldfunktionen werden in der Waldfunktionenkartierung festgehalten und können so durch den Förster bei seiner Maßnahmenplanung berücksichtigt werden. Die Waldfunktionenkartierung wird damit zu einem wichtigen Instrument zur Sicherung der Nachhaltigkeit!

Vielfältige Leistungen des Waldes

ProduktionSchutz natürlicher LebensgrundlagenErholung und Freizeit
EigentümernutzenRohstofferzeugungBiotop- und ArtenschutzRessourcenschutzObjektschutzLandschaftsschutz 
finanzielles Ergebnis

Bestockungs- und Standortspotenzial

Naturnäheallgemeiner und besonderer WasserschutzSchutzwirkunglandschaftsprägende BedeutungLandschaftsbild
VermögenswertProduktionsrisiko und ökologische VerträglichkeitStrukturvielfaltallgemeiner und besonderer BodenschutzSchutzobjekthistorische BedeutungErholungsinfrastruktur
Sonstiger NutzenBewirtschaftbarkeitSeltenheitallgemeiner und besonderer KlimaschutzÖkotopnaturkundliche BedeutungErholungsnachfrage

Im Zuge der Waldfunktionenkartierung werden alle über den Nutzungsaspekt hinausgehenden besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes erfasst und in Karten dargestellt. Waldflächen, die zudem in gesonderten Rechtsvorschriften (zum Beispiel nach Landespflege- oder Wasserrecht) Vorgaben für die Bewirtschaftung des Waldes enthalten, werden ebenfalls in die Waldfunktionenkartierung aufgenommen.

Der Katalog der erhobenen Waldfunktionen umfasst nahezu 100 verschiedene Kategorien. Hierzu zählen Lärmschutzwald, Bodenschutzwald, verschiedene seltene Biotoptypen, aber auch historische Nutzungsformen und vieles mehr. Sehr häufig überlagern sich mehrere Funktionen (Beispiel: Ein Waldbereich liegt im Naturpark und gleichzeitig im Wasserschutzgebiet).

Innerhalb dieser vielfältigen Leistungen, die der Wald für die Eigentümer und die Gesellschaft erbringt, werden bei der Waldökotopbewertung seine speziellen Beiträge zum Biotop- und Artenschutz, dem Ressourcenschutz sowie seine Potentiale zur Rohstofferzeugung bewertet.

Mit der Waldökotopbewertung wird den Beteiligten eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt, die im Planungsprozess für raumbedeutsame Vorhaben eine umfassende Abwägung und Gewichtung aller jeweils bedeutsamen Aspekte ermöglicht. Die vielfältigen Leistungen des Waldes werden erfasst und bewertet.

Die Waldfunktionenkartierung und Waldökotopbewertung sind wesentliche Grundlagen für die Waldfunktionenplanung und die Forsteinrichtung. Ansprechpartner für Informationen zur Waldfunktionenkartierung und Waldökotopbewertung sowie zu Daten- und Kartenmaterial ist die Außenstelle Forsteinrichtung der Zentralstelle der Forstverwaltung

Forstlicher Rahmenplan beziehungsweise forstlicher Beitrag für das gesamte Land

Auf Landesebene wird ein forstlicher Beitrag zum Landesentwicklungsprogramm (LEP) erstellt. Dieser beinhaltet die Schwerpunkte beziehungsweise Leitlinien der künftigen wald- und forstwirtschaftlichen Entwicklung des Landes für die Gültigkeitsdauer des Landesentwicklungsprogramms (etwa 10 Jahre). Hierbei werden die aktuellen Veränderungen gesellschaftlicher Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Forstliche Rahmenpläne für die Planungsregionen

Die Forstlichen Rahmenpläne der fünf Planungsregionen befassen sich mit dem funktionsgerechten Soll-Zustand des Waldes für die jeweilige Region und mit den Prioritäten der Waldwirkungen. Sie streben die Schaffung und Erhaltung eines Waldzustandes an, der eine optimale Erfüllung aller für den jeweiligen Raum bedeutsamen Waldwirkungen ermöglicht. Um die Belange des Waldes stärker in raumbedeutsame Planungen (wie zum Beispiel Autobahnbau) einzubringen, werden in den Plänen Vorrangflächen für Wald und Forstwirtschaft ausgewiesen.

Waldwirkungenpläne

Waldwirkungenpläne ermöglichen es, unter anderem bei Aufstellung der Bauleitpläne, die Waldwirkungen zu berücksichtigen und werden sukzessive für das Gebiet der Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte des Landes erstellt. Sie verfolgen auf lokaler Ebene die gleichen Ziele wie die forstlichen Rahmenpläne auf Regionenebene.