Die Förderung der Forstwirtschaft hat zum Ziel, die privaten und kommunalen Waldbesitzenden bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder finanziell zu unterstützen, um den Naturraum Wald mit seinen vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen nachhaltig zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren.
Dieses Angebot wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, durchgeführt.
Naturnahe Waldbewirtschaftung Zur Zeit keine Förderung möglich |
Zweite Rate für Erstaufforstung und naturnahe Waldbewirtschaftung Beantragung für 2017 ab sofort möglich. Der durch das zuständige Forstamt geprüfte Antrag muss bis spätestens 31.10.2017 bei der Bewilligungsbehörde eingehen. |
Bodenschutzkalkung Förderung ab 2017 in bestimmten Gebieten auf der Grundlage eines neu entwickelten Entscheidungssystems |
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Antragstellung Förderung Mitgliederinformation und -aktivierung ab sofort für das Jahr 2018 möglich. Antragstellung bis spätestens 31.10.2017 beim zuständigen Forstamt |
Wegebau (Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur) Förderung für 2017 ab sofort möglich. Der durch das zuständige Forstamt geprüfte Antrag muss bis spätestens 17.07.2017 bei der Bewilligungsbehörde eingehen. Der durch das zuständige Forstamt geprüfte Verwendungsnachweis muss bis spätestens 24.10.2017 bei der Bewilligungsbehörde eingehen. |
Kommunale Forstbetriebe mit besonderen strukturellen Nachteilen Antragstellung für Maßnahmen, die in 2017 noch abgeschlossen werden können, ab sofort. Der durch das zuständige Forstamt geprüfte Verwendungsnachweis muss bis spätestens 27.11.2017 bei der Bewilligungsbehörde eingehen. |
Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadereignissen |
Forsteinrichtung (Mittelfristige Betriebsgutachten) Antragstellung 2017 ab sofort möglich. Für Maßnahmen, die 2017 noch zur Auszahlung kommen sollen, ist der Verwendungsnachweis bis spätestens 31.10.2017 beim zuständigen Forstamt vorzulegen. Für Maßnahmen, die im 1. Quartal 2018 beginnen sollen, muss der Antrag über das zuständige Forstamt bis spätestens 27.11.2017 der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden. |
Vordrucke
Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
- Mitgliederinformation und -aktivierung
- Antragsvordruck Förderung Mitgliederinformation und -Aktivierung.
- Merkblatt zur Beantragung der Förderung Mitgliederinformation und -aktivierung
- Zahlantrag/Verwendungsnachweis Mitgliederinformation und -aktivierung
- Merkblatt zum Zahlantrag/Verwendungsnachweis Mitgliederinformation und -Aktivierung
- Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung (Altfälle)
- Antragsvordruck Förderung Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung
- Merkblatt zur Beantragung und zum Nachweis der Verwendung zur Förderung Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung
- Zahlantrag/Verwendungsnachweis Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung
- Anlage zum Zahlantrag/Verwendungsnachweis Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung
Förderung der Forsteinrichtung
- Antragsvordruck Förderung der Forsteinrichtung
- Merkblatt zur Beantragung und Zahlantrag/Verwendungsnachweis der Förderung der Forsteinrichtung
- Zahlantrag/Verwendungsnachweis Forsteinrichtung
Förderung kommunaler Forstbetriebe mit besonderen strukturellen Nachteilen - Sanierung von Splitterbeständen
- Antragsvordruck Förderung Sanierung von Splitterbeständen
- Anlage zum Antragsvordruck "Projektblatt"
- Merkblatt zur Beantragung der Förderung zur Sanierung von Splitterbeständen
- Zahlantrag/Verwendungsnachweis Förderung Sanierung von Splitterbeständen
- Anlage zum Zahlantrag/Verwendungsnachweis "Projektblatt
Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen
- Antragsvordruck Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen
- Merkblatt zur Beantragung und Zahlantrag/Verwendungsnachweis der Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen
- Zahlantrag/Verwendungsnachweis Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen
Anträge für Fördermaßnahmen können über die Forstämter gestellt werden. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen bei Fragen der Antragstellung gerne behilflich. Wenden Sie sich bitte an das Forstamt in dessen Bereich die zu fördernde Maßnahme liegt.
Wichtig:
Beginnen Sie Ihre Maßnahme, für die eine Förderung beantragt werden soll, auf keinen Fall vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides oder der Vorabgenehmigung.
Nach Durchführung des Förderprojektes soll der Verwendungsnachweis umgehend vorgelegt werden.
An der Finanzierung der Förderung beteiligen sich die Bundesrepublik Deutschland und das Land Rheinland-Pfalz. Ein bestimmter Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist durch die Waldbesitzenden selbst aufzubringen.
Als Kontrollinstrument wird bei fünf (Kulturen zehn) Prozent aller Förderungen eine Vor-Ort-Kontrolle (VOK) durchgeführt. Die zu prüfenden Förderobjekte ermittelt die Bewilligungsbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung) mittels einer risikobasierten Stichprobe. Im Rahmen der VOK werden alle Fördervoraussetzungen überprüft. Es findet eine Inaugenscheinnahme vor Ort statt, bei der neben der fachlichen Umsetzung auch Flächen, Längen und Stückzahlen kontrolliert werden.