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Anlage 4.5

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Kurzbeschreibung:
4.5 Qualitätsstandard Seilkraneinsatz
· Aus Gründen der Bestandespfleglichkeit wird grundsätzlich, wo dies möglich
ist, bergauf geseilt.

4.5 Qualitätsstandard Seilkraneinsatz

· Aus Gründen der Bestandespfleglichkeit wird grundsätzlich, wo dies möglich

ist, bergauf geseilt.

· Der Seiltrassenabstand ist darauf auszurichten, dass Beschädigungen der

verbleibenden Bäume beim seitlichen Beizug minimiert werden. Er beträgt

i.d.R. bis zu einer Oberhöhe von 12 m maximal ca. 20m.

· Die Breite der Seiltrasse ist so gering als möglich auszuformen.

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Datum der letzten Veränderung: 31.01.2022