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Anlage 4.4

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Kurzbeschreibung:
Anlage 4.4 Qualitätsstandard Holzbringung
· Das Holz ist vollständig, sicher und vermessungsgerecht und ausschließlich auf die
im Arbeitsauftrag angegebenen oder zugewiesenen Plätze zu poltern.

Anlage 4.4 Qualitätsstandard Holzbringung

· Das Holz ist vollständig, sicher und vermessungsgerecht und ausschließlich auf die

im Arbeitsauftrag angegebenen oder zugewiesenen Plätze zu poltern.

· Die Holzbringung erfolgt zeitnah nach erfolgtem Holzeinschlag und ist so zu

organisieren, dass auch im Fall einer Arbeitsunterbrechung möglichst wenig

ungerücktes Holz auf der Hiebsfläche verbleibt und dadurch eine Qualitätsminderung

des Holzes nicht eintritt.

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Datum der letzten Veränderung: 31.01.2022