Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadereignissen

Bei außergewöhnlichen Schadereignissen können zur Beseitigung der eingetretenen Schäden weitere Fördermaßnahmen durch das für Forsten zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium festgelegt werden.

Für den Bereich des Körperschaftswaldes ist zusätzlich das Einvernehmen mit dem für das Kommunalrecht zuständigen Ministerium herzustellen.