Die Förderung der Forstwirtschaft hat zum Ziel, die privaten und kommunalen Waldbesitzenden bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder finanziell zu unterstützen, um den Naturraum Wald mit seinen vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen nachhaltig zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren.

© Landesforsten.RLP / BML
Dieses Angebot wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, durchgeführt.
Naturnahe Waldbewirtschaftung Zur Zeit keine Förderung möglich |
Zweite Rate für Erstaufforstung und naturnahe Waldbewirtschaftung Beantragung für 2019 ab sofort möglich. Der durch das zuständige Forstamt geprüfte Antrag muss bis spätestens 31.10.2019 bei der Bewilligungsbehörde eingehen. |
Bodenschutzkalkung Förderung ab 2017 in bestimmten Gebieten auf der Grundlage eines neu entwickelten Entscheidungssystems |
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Die Antragstellung zur Förderung Mitgliederinformation und -aktivierung für das Jahr 2020 ist eröffnet. Die Anträge müssen spätestens bis zum 25.11.2019 über das zuständige Forstamt bei der Bewilligungsbehörde eingehen. |
Wegebau (Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur) Das Antragsverfahren für 2019 ist abgeschlossen. |
Kommunale Forstbetriebe mit besonderen strukturellen Nachteilen Die Antragstellung für Maßnahmen, die in 2019 noch abgeschlossen werden können, ist ab sofort möglich. Der durch das zuständige Forstamt geprüfte Verwendungsnachweis muss bis spätestens 27.11.2019 bei der Bewilligungsbehörde eingehen. |
Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadereignissen Die regelnden Schreiben finden Sie zum Download bereit auf der nachgeordneten Seite. Folgen Sie einfach dem Link. |
Forsteinrichtung (Mittelfristige Betriebsgutachten)
Naturschutzmaßnahmen im Wald Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald in Natura 2000 Gebieten erfolgt ausschließlich in Verbindung mit einer Forsteinrichtungserneuerung. Potenzielle Waldbesitzende werden von der Zentralstelle der Forstverwaltung, Abteilung 4 Strategische Planung- und Serviceleistung entsprechend kontaktiert. |
Vordrucke
Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald
Aufarbeiten des Schadholzes und Herabsetzen der Bruttauglichkeit
Förderjahr 2019
Förderjahr 2020
Anlage, Unterhaltung und Betrieb von Holzlagerplätzen (Trocken-, Folien-, Nasslager)
Förderjahr 2019
- Antragsvordruck mit Verwendungsnachweis Extremwetter Holzlager
- Anlage Projektübersicht zum Antragsvordruck
- Merkblatt zum Antragsvordruck Extremwetter Holzlager
Förderjahr 2020
- Antragsvordruck Extremwetter Holzlager
- Merkblatt zum Antragsvordruck Extremwetter Holzlager
- Zahlantrag mit Verwendungsnachweis Extremwetter Holzlager
- Anlage Projektübersicht zum Zahlantrag
Wiederherstellung infolge von Starkregenereignissen beschädigten Waldwegen
- Die Antragsunterlagen aus dem Bereich Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen sind zu verwenden.
Wiederherstellung von Waldökosystemen
Förderjahr 2019
- Antragsvordruck mit Verwendungsnachweis Extremwetter Wiederaufforstung und Voranbau
- Anlage Projektübersicht zum Antragsvordruck
- Merkblatt zum Antragsvordruck Extremwetter Wiederaufforstung und Voranbau
Förderjahr 2020
- Antragsvordruck Extremwetter Wiederaufforstung und Voranbau
- Merkblatt zum Antragsvordruck Extremwetter Wiederaufforstung und Voranbau
- Zahlantrag mit Verwendungsnachweis Extremwetter Wiederaufforstung und Voranbau
- Anlage Projektübersicht zum Zahlantrag
Förderung 2. Rate Erst- und Wiederaufforstung
Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
- Mitgliederinformation und -aktivierung
- Antragsvordruck Förderung Mitgliederinformation und -Aktivierung
- Merkblatt zum Antragsvordruck Förderung Mitgliederinformation und -aktivierung
- Zahlantrag mit Verwendungsnachweis Mitgliederinformation und -aktivierung
- Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung (Altfälle)
- Antragsvordruck Förderung Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung
- Merkblatt zur Beantragung und zum Nachweis der Verwendung zur Förderung Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung
- Zahlantrag mit Verwendungsnachweis Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung
- Anlage zum Zahlantrag/Verwendungsnachweis Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung
Förderung der Forsteinrichtung
- Antragsvordruck Förderung der Forsteinrichtung
- Merkblatt zur Beantragung und Zahlantrag/Verwendungsnachweis der Förderung der Forsteinrichtung
- Bewilligung bis 15.03.2019: Zahlantrag/Verwendungsnachweis Forsteinrichtung
- Bewilligung ab 16.03.2019: Zahlantrag/Verwendungsnachweis Forsteinrichtung
Förderung kommunaler Forstbetriebe mit besonderen strukturellen Nachteilen - Sanierung von Splitterbeständen
- Antragsvordruck Förderung Sanierung von Splitterbeständen
- Anlage zum Antragsvordruck "Projektblatt"
- Merkblatt zur Beantragung der Förderung zur Sanierung von Splitterbeständen
- Zahlantrag/Verwendungsnachweis Förderung Sanierung von Splitterbeständen
- Anlage zum Zahlantrag/Verwendungsnachweis "Projektblatt
Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen
- Antragsvordruck Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen
- Merkblatt zur Beantragung und Zahlantrag/Verwendungsnachweis der Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen
- Zahlantrag/Verwendungsnachweis Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen
Förderung Naturschutzmaßnahmen im Wald
- Antragsvordruck Naturschutzmaßnahmen im Wald
- Merkblatt Naturschutzmaßnahmen im Wald
- Zahlantrag/Verwendungsnachweis Naturschutzmaßnahmen im Wald
Anträge für Fördermaßnahmen können über die Forstämter gestellt werden. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen bei Fragen der Antragstellung gerne behilflich. Wenden Sie sich bitte an das Forstamt in dessen Bereich die zu fördernde Maßnahme liegt.
Wichtig:
Beginnen Sie Ihre Maßnahme, für die eine Förderung beantragt werden soll, auf keinen Fall vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides oder der Vorabgenehmigung.
Nach Durchführung des Förderprojektes soll der Verwendungsnachweis umgehend vorgelegt werden.
An der Finanzierung der Förderung beteiligen sich die Bundesrepublik Deutschland und das Land Rheinland-Pfalz. Ein bestimmter Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist durch die Waldbesitzenden selbst aufzubringen.
Als Kontrollinstrument wird bei fünf (Kulturen zehn) Prozent aller Förderungen eine Vor-Ort-Kontrolle (VOK) durchgeführt. Die zu prüfenden Förderobjekte ermittelt die Bewilligungsbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung) mittels einer risikobasierten Stichprobe. Im Rahmen der VOK werden alle Fördervoraussetzungen überprüft. Es findet eine Inaugenscheinnahme vor Ort statt, bei der neben der fachlichen Umsetzung auch Flächen, Längen und Stückzahlen kontrolliert werden.