Brennholzsaison 2023/2024 - Bestellfrist ist abgelaufen! (Ausnahme Gemeinde Schopp)

Die Bestellfrist für Brennholz ist mit dem 31.10.2023 abgelaufen!

Buchenpolter

!Achtung – viele Neuheiten – bitte lesen Sie bis zum Ende!

Zeit: Die Bestellrunde für das Jahr 2023/2024 ist ab dem 01.08.2023 eröffnet und endet am 31.10.2023.

Wenn die verfügbaren Holzkontingente aufgebraucht sind, wird der Bestellkorridor früher geschlossen. Bestellen Sie daher rechtzeitig! Nach dem 31. Oktober 2023 eingereichte Bestellungen werden grundsätzlich nicht mehr angenommen.

Kundenkreis: Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit und der weiterhin großen Nachfrage an Brennholz können nur Kunden mit Wohnsitz im Forstamtsbereich bzw. Kunden aus Reichswaldgemeinden bedient werden.

Hinweis an Neukunden: Das Holz, dass Sie jetzt bestellen, liefern wir waldfrisch ab dem 1. Quartal 2024. Heizen können Sie damit frühestens nach einem Jahr Trocknung – also ab 2025.

Bestellmenge und Höchstmenge: Die Höchstmenge pro Haushalt ist auf 10 Fm bzw. 14 Ster/RM festgesetzt. Sie können zwischen 3 Bestellmengen wählen: 1-3 Fm// 3-5 Fm// 5-10 Fm. Eine Angabe einer individuellen Wunschmenge ist technisch nicht möglich.

Preise für die aktuelle Saison inkl. regulär 7% MwSt. sind untenstehender Tabelle zu entnehmen. Preise gelten für den Staatswald. Im Gemeindewald können abweichende Preise von der jeweiligen Gemeinde festgesetzt werden. 

PrivateEndverbraucher

Preise jeweils inklusive MwSt.!

Verfahren/ Maß

Hartlaubhölzer

(z.B. Rot-/ Hainbuche, Eiche, Birke, Kirsch, Ahorn)

Weichlaubhölzer(Pappel, Linde, Erle, Weide)

Nadelhölzer

Brennholz – lang und kurz

76,00 €/Fm

60,00 €/Fm

53,00 €/Fm

Brennholz kurz(Polter > 20 Rm, Sektionsraummaß)

41,00 €/Rm

32,00 €/Rm

35,00 €/Rm

 

Neu: Bitte bestellen Sie in Zukunft möglichst online über unser neues Formular. Dies erleichtert uns die Arbeit immens! Sollte Ihnen eine Online-Bestellung unter gar keinen Umständen möglich sein, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Revierleitung. Diese wird Ihnen ein Formular zusenden bzw. mitteilen, wo ein Formular ausliegt. Zudem liegen am Forstamt Formulare aus. Zu den üblichen Geschäftszeiten kann dort vor Ort bestellt werden (am besten Mo-Fr vormittags zwischen 9 und 12 Uhr).Telefonische Bestellungen können aus rechtlichen Gründen nicht mehr angenommen werden.

!Achtung – viele Neuheiten – bitte lesen Sie bis zum Ende, bevor Sie bestellen!

Hier kommen Sie zum Online-Formular. Das Formular gilt nur noch für die Bestellungen in der Gemeinde Schopp bis zum 30.11.2023.
Auf der Seite des Online-Formulars wird auf eine Höchstmenge von 20 Fm hingewiesen. Dies ist einem landeseinheitlichen Layout dieser Seite geschuldet. Für das Forstamt Kaiserslautern gilt die Höchstmenge von 10 Fm.
Ist in der Übersicht der Brennholzverkaufenden Reviere des Forstamtes Kaiserslautern Ihr Wohnort nicht in der Revierübersicht aufgelistet, ist ggf. ein angrenzendes Forstamt zuständig.

Allgemeine Informationen zum Brennholzverkauf

Das Forstamt Kaiserslautern bietet für die Bevölkerung folgendes Brennholz an:

  • Brennholz als gepoltertes Holz am Wegrand - Bereits gefällte und entastete Baumstämme werden an der Waldstraße bereitgestellt.
  • Brennholz nur an Selbstabholer. Es wird kein Brennholz geliefert.
  • Es gibt kein Scheitholz und kein ofenfertiges Holz.

Wie läuft eine Brennholz-Bestellung ab?

In der Zeit vom 1.8.2023 bis zum 31.10.2023 können Sie Ihre Bestellung abgeben.

Bei Online-Bestellungen erfolgt die Eingangsbestätigung direkt an die angegebene E-Mail. Auch die weitere Kommunikation, z.B. bezüglich zu erwartendem Zuteilungszeitraum und Termine für die Vorzeigung, wird per Sammel-E-Mail durchgeführt werden (Ihre E-Mail-Adresse kann dabei nicht von anderen Besteller*innen eingesehen werden).

Die Eingangsbestätigung ist keine Zuteilungs- oder Lieferzusage!

Besteller*innen außerhalb der Forstamtsgrenzen bzw. außerhalb von Gemeinden des Reichswaldes Kaiserslautern bekommen von uns zeitnah eine Absage. Eine Warteliste führen wir für diesen Besteller*innenkreis nicht.

Nachdem die Bestellrunde abgeschlossen ist (spätestens am 31.10.2023), werden die eingegangenen Bestellungen mit den Bestellungen anderer Forstämter von Landesforsten Rheinland-Pfalz abgeglichen, um Doppelbestellungen im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz zu vermeiden. Mit Ihrer Bestellungen erteilen Sie uns dazu ausdrücklich die Erlaubnis. Möchten Sie dies nicht, sehen Sie bitte von einer Bestellung bei uns ab. Doppelbesteller*innen erhalten nach dem 31.10.2023 von mindestens einem Forstamt eine Absage. Informationen zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhalten Sie unten.

Jedes Forstrevier hat ein maximales Kontingent einer nachhaltig bereitstellbaren Brennholzmenge. Da jedes Forstrevier anders ist, sind die verfügbaren Kontingente unterschiedlich groß. Üblicherweise ist südlich der A6 mehr Brennholz verfügbar als nördlich. Sobald ein Revierkontingent überschritten ist, wird die Bestellung einem anderen Revier zugeschlagen – auch wenn Sie ein Wunschrevier angegeben haben. Sofern die Maximalkapazität des Forstamtes (100%) überschritten ist, führen wir eine Warteliste mit berechtigten Besteller*innen. Ab etwa 110% Bestellmenge versenden wir automatisierte Absagen.

Sie bekommen Ende des Jahres 2023 eine E-Mail mit der Zusage, ob Sie Holz erhalten, von welchem Revier Sie Holz erhalten und wie die grobe Zeitplanung ist. Wir können Ihnen nicht auf den Festmeter genau sagen, wieviel Holz Sie erhalten, wann Sie Ihr Holz genau erhalten und wo Ihr Holz liegen wird. Da wir unter freiem Himmel produzieren, sind wir abhängig vom Wetter.

=> Je nach Witterung ist eine bodenschonende Befahrung des Waldes nicht möglich und es kann zu Verzögerungen oder Minimierungen in der Brennholz-Zuteilung kommen.

Wenn Sie nicht in dem zugewiesenen Revier Brennholz haben möchten (z.B. wegen zu langer Fahrstrecke), teilen Sie uns dies bitte DIREKT mit. Sie können an diesem Punkt entscheiden, ob Sie kostenfrei von Ihrer Bestellung zurücktreten möchten oder ob Sie auf die Warteliste eines von Ihnen bevorzugten Revieres kommen möchten.

Die zuständigen Revierleitungen weisen den Besteller*innen ab (!) dem 1. Quartal 2024 ihr Brennholz zu. Die Bestellungen werden nach Hiebsfortschritt und Blick auf den Wohnort der Bestellenden zugeteilt. Wir bemühen uns den CO2-Fußabdruck durch kurze Fahrten zu minimieren.

Wir senden Ihnen eine Nachricht, sobald Ihr Holz verfügbar ist. Bitte sehen Sie von Telefonaten bezüglich „Wasserstandsmeldungen“ ab.

Unser Brennholz wird im nächsten Jahr teilweise im Wald und auch teilweise auf Lagerplätzen vorgezeigt werden. Das heißt, dass wir einen Teil unseres Holzes mit LKWs aus dem Wald fahren lassen, um es an verkehrstechnisch günstigere Orte zu bringen.

Auf den Lagerplätzen liegt unverarbeitetes Holz, so wie Sie es auch im Wald bekommen würden. Holz mit einer höheren Verarbeitungsstufe, z.B. Holzscheite, bietet das Forstamt nicht an.

Warum? Unser Brennholz fällt bei Waldpflegemaßnahmen an. Diese finden manchmal ortsnah statt, aber manchmal auch ortsfern. Ortsnahes Holz wird Ihnen in Zukunft auch im Wald angeboten werden, ortsfernes Holz werden wir teilweise fahren lassen. Wir möchten lange Einzelfahrstrecken (Stichwort CO2-Fußabdruck), den Autoverkehr auf Waldwegen im Inneren des Pfälzerwaldes und auch die Verkehrsbelastung in einigen Kontenpunkten im stadtnahen Gebiet (z.B. Elf-Freunde-Kreisel) minimieren. Damit nicht alle Brennholzwerber*innen mehrfach viele Kilometer mit einem Hänger durch die Stadt und den Wald fahren müssen, kommen wir Ihnen so etwas entgegen. Dies kostet uns aber Geld, dass wir über einen etwas höheren Brennholzpreis einnehmen. Mit einem kleinen Aufschlag zum Mindestpreis des Landes je Festmeter bilden wir einen betriebsinternen Topf, um die Umsetzkosten von einem Teil unseres Holzes zu zahlen.

Sammeltermine: Im letzten Jahr hat die Einzelzuweisungen von Brennholzpoltern unsere Revierleitungen an ihre zeitlichen Grenzen gebracht. Da wir durch den Klimawandel ein hohes Arbeitspensum haben, können wir die von Ihnen vielleicht gewohnte Einzelbetreuung nicht mehr in jedem Fall aufrechterhalten. Bitte sagen Sie den angebotenen Sammelterminen möglichst zu, auch wenn Sie vielleicht Ihre Freizeit an dem angebotenen Termin bereits mit anderen schönen Dingen verplant haben. Sie helfen uns damit sehr!

Wenn die Brennholz-Rechnung bezahlt ist, kann mit der Brennholzaufarbeitung und -abfuhr begonnen werden. Bei der Abfuhr ist die Rechnung mit Zahlungsbeleg (Kontoauszug o. ä.) mitzuführen.
=> Vom Forstamt werden nach Zahlungseingang zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes keine Quittungen oder Holz-Abfuhrscheine versendet.

Ihre Nachricht an uns:

Bitte geben Sie im Feld „Ihre Nachricht an uns“ folgende Dinge an:

  • Wenn Sie ausschließlich (!) mit Holz heizen können, bei uns in der Stammkundenliste sind und mehr als 10 fm Holz benötigen. Wir versuchen Ihnen die benötigte Menge Brennholz bereitzustellen – einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Wir behalten uns vor, eine Bescheinigung zu Ihrer Heizung einzufordern (z.B. Kaufbeleg Ihrer Heizung).
  • Wenn Sie mit mehreren Haushalten zusammen bestellen und abtransportieren lassen: Bitte nennen Sie uns die anderen Haushalte, damit wir möglichst nah beieinander Holz zuweisen können.
  • Wenn Sie bei der Aufarbeitung Helfer*innen haben (z.B. weil Sie keinen MS Schein haben)
  • Wenn Sie denselben Familiennamen und dieselbe Adresse haben, aber in getrennten Haushalten wohnen („Mehrgenerationenhaus“)
  • Wenn Familienmitglieder in die Kommunikation involviert sind:
    • z.B.: wenn Sie die Telefonnummer Ihres Schwiegervaters angeben, weil Sie tagsüber nicht zu Hause sind und Ihr Schweigervater auch bestellt hat – beim Abgleich der Telefonnummern könnten wir sonst eine Doppelbestellung vermuten („Kontaktperson ist mein Schwiegervater“)
    • z.B.: wenn Sie mit Ihrer E-Mail-Adresse für Ihre Großmutter bestellt haben, aber selbst auch Holz haben wollen – damit wir die E-Mail-Adressen und Bestellungen auseinanderhalten können („Ich bestelle für meine Großmutter“)

Mehr Informationsbedarf?

Weitere Informationen zu Holzlagerung, Energiegehalt, Holzmaßen und richtigem Brennen finden Sie auf der zentralen Internetseite von Landesforsten RLP.