Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 

  • zur Erhaltung oder Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen- oder wildlebender Tierarten 
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 
  • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.

Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes beinhaltet primär den gesetzlichen Auftrag der Erhaltung von Pflanzen- und Tiergesellschaften und ihrer angestammten Biotope und sichert somit das genetische Erbe eines Naturraumes. Naturschutzgebiete bieten Ausschnitte aller repräsentativen Ökosysteme beziehungsweise ihrer seltensten und gefährdesten Ausprägungen. Die Erfüllung der oben angeführten Schutzfunktionen in Waldökosystemen ist an das Vorhandensein bestimmter struktureller Voraussetzungen gebunden. Dabei sollen die Waldgebiete naturraumtypische Landschaftselemente und Standortstypen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Dynamik erfassen. Darüber hinaus sollen durch die Größe der Schutzgebiete alle Phasen und Altersstrukturen der natürlichen Waldgesellschaft und ihrer Artengemeinschaft repräsentiert werden. Derzeit stehen rund 1,3 Prozent der Landesfläche unter Naturschutz, dies sind rund 26.140 Hektar, von denen immerhin 6.578 Hektar im Wald liegen.