Naturdenkmale

Naturdenkmale sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur.

Zum Beispiel Felsen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Wasserläufe, alte und seltene Bäume, Baumgruppen und Alleen, besonders wertvolle Landschaftselemente und Pflanzenbestände, deren Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit erforderlich ist.