Rüsselkäfer © Landesforsten.RLP.de / Ingrid Lamour

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Waldschutz | Schutz vor Gegenspielern

Der Waldschutz, früher auch als Forstschutz bezeichnet „besteht in der … Sicherung des Waldes gegen nachteilige äußere Einwirkungen von seiten der organischen und anorganischen Natur. Solche Einwirkungen können erfolgen durch Menschen, Tiere, Gewächse, Witterungsverhältnisse und außerordentliche Naturereignisse.“  Diese Definition von Dr. Richard Heß aus seinem grundlegenden Werk „Der Forstschutz“ von 1887 gilt im Grundsatz nach wie vor.

Organisation des Waldschutzes

Der Waldschutz ist eine der Grundaufgaben der Forstämter. Unsere Förster haben stets ein wachsames Auge auf die ihnen anvertrauten Wälder und stehen auch für Fragen der Privatwaldbesitzer zur Verfügung.
Bei ungewöhnlichen oder komplexen Waldschutzproblemen sollte der Waldschutzreferent der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) hinzugezogen werden. Die ZdF (Abteilung 4.2 Waldschutz) kümmert sich um alle Waldschutzthemen und -aufgaben, die Rheinland-Pfalz betreffen.
Wissenschaftliche Unterstützung und Waldschutzforschung betreiben die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz FAWF mit Schwerpunkt auf dem abiotischen Waldschutz, und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg FVA, die für Rheinland-Pfalz den biotischen Waldschutz abdeckt.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Waldschutz

Zentraler E-Mail-Kontakt: Zdf.Waldschutz(at)wald-rlp.de

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Der Waldschutz teilt die gleiche Adresse mit der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft in Trippstadt


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