Online-Bewerbung zur Teilnahme am nächsten ZWP-Kurs

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Fortbildungsmodule

• Einführungstag
• Pädagogisches Modul 1
• Forstliches Modul 1
• Forstliches Modul 2
• Pädagogisches Modul 2
• Recht und Organisation

I. Ihre Persönlichen Daten

II. Ihre Vorkenntnisse und Erfahrungen

III. Ihre Motivation für die Bewerbung

IV. Ihr künftiger Einsatz als staatlich zertifizierte*r Waldpädagoge*in

Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

• Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes Studium
• Ggf. vorhandener Nachweis über aktuellen 8-Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre) sofern dieser nicht während des Zertifikatskurses absolviert wird. Der 8 Doppelstunden umfassende Erste-Hilfe-Kurs kann auch älter als 2 Jahre sein, wenn regelmäßig alle zwei Jahre ein Erste-Hilfe-Training zur Auffrischung ebenfalls nachgewiesen wird.
• Seit 2016 sind wir dazu verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis nach §72a SGB VIII einzusehen. Dieses muss der Geschäftsstelle bei Beginn des Zertifikatskurses vorgelegt werden und darf bei Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein.
Zur Prüfung darf dieses Zeugnis nicht älter als zwei Jahre sein, sonst muss ein neues beantragt und zur Einsicht vorgelegt werden.

Hinweise

Die Anmeldung zur Zertifikatsprüfung und evtl. Teilnahme an mindestens 3 weiteren notwendigen (mindestens eintägigen) unterschiedlichen D-(Wahlpflicht)-Module erfolgt ggf. separat.
Vorleistungen können ggf. auf Antrag an die Kommission Zertifikat Waldpädagogik Rheinland-Pfalz als D-(Wahlpflicht)-Module anerkannt werden!
Modul D (Wahlpflicht)-Module: Es können die Veranstaltungen - unabhängig vom Anbieter - besucht werden, die von der Zertifikatskommission anerkannt sind. Dazu zählen auch Angebote außerhalb Rheinland-Pfalz. Es gelten die jeweiligen Teilnahmebedingungen der Anbieter.
Die Ableistung des fünftägigen waldpädagogischen Praktikums (40 Stunden), welches frühestens nach Besuch der Grundmodule erfolgen kann, ist selbst zu organisieren und erfolgt ggf. auf eigene Kosten. Sofern die Praktikumsstelle nicht in der Praktikumsstellenliste Rheinland-Pfalz oder in der Praktikumsstellenliste Zertifikat Waldpädagogik eines anderen Bundeslandes steht, bedarf diese der Anerkennung.
Die eintägige Projektarbeit kann auch im Praktikum absolviert werden. Die Organisation und Durchführung erfolgt in eigener Verantwortung und ggf. auf eigene Kosten.

Eidesstattliche Selbstverpflichtungserklärung 1,2

Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass
1. ich wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225, 232 bis 236 des Strafgesetzbuches nicht rechtskräftig verurteilt bin.
2. gegen mich wegen der vorgenannten Paragraphen kein Verfahren anhängig ist.
Ich verpflichte mich hiermit, Landesforsten Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Forstamt Soonwald Walderlebniszentrum, Geschäftsstelle Zertifikat Waldpädagogik Rheinland-Pfalz, Neupfalz in 55442 Stromberg,
1. sofort zu informieren, wenn gegen mich ein Verfahren wegen Verstoßes nach den o. g. Paragraphen eröffnet wird. Sollte ein entsprechendes Verfahren gegen mich im Raum stehen oder entsprechende Anschuldigungen gegen mich erhoben wer- den, ruht meine Teilnahme an der Qualifizierung Zertifikat Waldpädagogik bis zur Entkräftung der Vorwürfe.
2. bei Zusage eines Teilnahmeplatzes bis zum Einführungstag Zertifikat Waldpäda- gogik Rheinland-Pfalz ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis gem. § 72a SGB VIII vorzulegen, das an diesem Termin nicht älter als 3 Monate sein darf.3
1 In Anlehnung an Landesjugendamt Rheinland-Pfalz: Anlage 9 Rahmenvereinbarung nach § 72a SGB VIII Rheinland-Pfalz vom 23. Januar 2014 Selbstverpflichtungserklärung des ehrenamtlichen Mitarbeiters; siehe https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Kinder_Jugend_Familie/Antraege/eFZ_Selbstverpflichtungserklaerung.pdf. 29.01.2019
2 Die eidesstattliche Erklärung bleibt bis zur Beendigung des Qualifizierungsverhältnisses bei der Geschäftsstelle Zertifikat Waldpädagogik Rheinland-Pfalz und wird danach automatisch durch die Geschäftsstelle vernichtet.
3 Da das erweiterte Führungszeugnis lediglich eine Gültigkeit von zwei Jahren besitzt, ist ggf. bei zeitlicher Verlängerung des Qualifizierungskurses und/oder Ablegung der Prüfung, nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nach Ende des Qualifizierungskurses erneut alle zwei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

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