Um für Sie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten und auch im Sinne einer umweltverträglichen Bereitstellung von Brennholz und sonstigem Nutzholz in Kleinmengen bitten wir Sie, auf lange Transportwege zu verzichten und sich mit dem Ihnen nächstgelegenen Forstamt in Verbindung zu setzen.
Wählen Sie bitte nach einem Klick auf diesen Link das Forstamt in Ihrer Nähe.
Lesen Sie hier mehr zum Thema "Bio-Energie und Brennholz"
Bitte beachten Sie folgende wichtigen Hinweise!
Sofern Sie beabsichtigen, Ihr Brennholz als „Selbstwerber“ im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz eigenhändig mit der Motorsäge zu bearbeiten, setzt dies eine entsprechende Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge voraus. Im Interesse Ihrer Sicherheit und Gesundheit muss sich deshalb der für Sie zuständige Revierleiter oder die für Sie zuständige Revierleiterin vor Aufnahme der Selbstwerbertätigkeit von Ihrer Sachkunde überzeugen.
Die erforderliche Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge kann durch
- Bescheinigte Teilnahme an einem Motorsägenkurs, der den Mindestinhalten der GUV-I 8624* entspricht
- berufliche Tätigkeit, die den regelmäßigen Umgang mit der Motorsäge erfordert
- mehrjährige Praxis als Selbstwerber
nachgewiesen werden. Der Sachkundenachweis ist von jeder Person zu erbringen, die Motorsägenarbeit durchführt.
Sofern Sie an einem Motorsägenkurs Interesse haben, können Sie sich mit dem nächsten Forstamt oder Forstrevier in Ihrer Nähe in Verbindung setzen oder sich an eine(n) sonstige(n) Ihnen bekannten Anbieter(in) solcher Kurse wenden.
Bitte denken Sie in daran, dass Alleinarbeit im Wald nicht möglich ist – Sie benötigen einen Helfer oder eine Helferin in Rufweite.
Weitere Auskünfte rund um das Brennholz erhalten Sie ebenfalls vom Forstamt oder Forstrevier in Ihrer Nähe.
Die Kontaktinformationen des für Sie zuständigen Forstamtes können Sie recherchieren, wenn Sie den nachfolgenden Link anklicken, dann Ihre Heimatregion wählen und in der sich öffnenden Detailkarte auf ein Forstamt in Ihrer Nähe klicken: Finden Sie Ihr Forstamt
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* Bei der GUV-I 8624 – „Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge“ handelt es sich um eine Empfehlung des Bundesverbands der Unfallkassen zum Mindestinhalt von Motorsägenkursen. Sie kann im Internet unter regelwerk.unfallkassen.de abgerufen werden.



