Die Förderung der Forstwirtschaft hat zum Ziel, die privaten und kommunalen Waldbesitzenden bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder finanziell zu unterstützen, um den Naturraum Wald mit seinen vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen nachhaltig zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren.
Die finanzielle Förderung soll Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern ermöglichen, Waldschäden zu beseitigen sowie Maßnahmen auch dann durchzuführen, wenn sie nicht kostendeckend sind.
Förderung der Forstwirtschaft
Dieses Angebot wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms PAUL unter Beteiligung der Europäischen Union, des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, durchgeführt.
EUROPÄISCHE UNION
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete
Förderfähige Maßnahmen für das Jahr 2013 sind:
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Erstaufforstung (Aufforstung aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ausscheidender oder sonstiger brach liegender Flächen) Zur Zeit nur Nachbesserung förderungsfähig |
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Naturnahe Waldbewirtschaftung |
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Zweite Rate für Erstaufforstung und naturnahe Waldbewirtschaftung |
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Jungbestandspflege |
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Bodenschutzkalkung |
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Gestaltung und Pflege naturnaher Waldränder Zur Zeit keine Förderung möglich |
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Insektizidfreier WaldschutzZur Zeit keine Förderung möglich |
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Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse |
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Wegebau (Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur) |
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Standort- oder strukturschwache Körperschaftswaldbetriebe |
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Vorwaldbegründung Zur Zeit keine Förderung möglich |
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Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadereignissen |
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Biotoppflege im Wald Zur Zeit keine Förderung möglich |
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Forsteinrichtung (Mittelfristige Betriebsgutachten) |
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Waldbauernschulungen für Privatwaldbesitzer |
Grundlage für die forstliche Förderung sind die Fördergrundsätze Forst, eine Verwaltungsvorschrift von Landesforsten.
Im Jahresrundschreiben der Zentralstelle der Forstverwaltung werden für die forstliche Förderung im Jahr 2012 zusätzliche Erläuterungen gegeben.
- Jahresrundschreiben
- Stichwortverzeichnis zum Jahresrundschreiben
- Übersichtstabelle der Zuwendungshöhen
- Übersicht der Fördergrundlagen 1
- Übersicht der Fördergrundlagen 2
- Erklärung zur Erstaufforstungsprämie
- Anlagen zum Antrag auf Förderung der Betriebsplanung
- Erklärung des Antragstellers
- De-minimis-Erklärung
Anträge für Fördermaßnahmen können über die Forstämter gestellt werden. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen bei Fragen der Antragstellung gerne behilflich. Wenden Sie sich bitte an das Forstamt in dessen Bereich die zu fördernde Maßnahme liegt.
Zweckmäßigerweise sollten für Frühjahrs- und Herbstmaßnahmen getrennte Anträge gestellt werden. Förderung und Abrechnung werden über ein Vorabgenehmigungsverfahren abgewickelt.
Wichtig:
Beginnen Sie Ihre Maßnahme, für die eine Förderung beantragt werden soll, auf keinen Fall vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides oder der Vorabgenehmigung.
Nach Durchführung des Förderprojektes soll der Verwendungsnachweis umgehend vorgelegt werden.
An der Finanzierung der Förderung beteiligen sich die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und das Land Rheinland-Pfalz. Ein bestimmter Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist durch den Waldbesitzer selbst aufzubringen.
Als Kontrollinstrument wird bei fünf (Kulturen zehn) Prozent aller Förderungen eine Vor-Ort-Kontrolle (VOK) durchgeführt. Die zu prüfenden Förderobjekte ermittelt die Bewilligungsbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung) mittels einer risikobasierten Stichprobe. Im Rahmen der VOK werden alle Fördervoraussetzungen überprüft. Es findet eine Inaugenscheinnahme vor Ort statt, bei der neben der fachlichen Umsetzung auch Flächen, Längen und Stückzahlen kontrolliert werden.

















