Landesforsten Rheinland-Pfalz beschafft vorrangig Pflanzen aus Begleiteter Aussaat, um so weitgehend sicher zu stellen, dass das Pflanzgut aus dem gewünschten Saatgut resultiert.; Bild: Archiv Landesforsten Rheinland-Pfalz
Begleitete Aussaaten erfolgen z. Zt. bei den Baumarten Eiche, Buche, Bergahorn, Douglasie, Kirsche und Tanne.
Begleitete Aussaaten sind nur mit Saatgut möglich, das durch die Forstbaumschule von dem Forstlichen Genressourcenzentrum Rheinland-Pfalz, Antonihof, 67705 Trippstadt, angekauft wurde.
Dieses Saatgut wird nach der Anlieferung unter Begleitung von Mitarbeitern von Landesforsten Rheinland-Pfalz durch die Forstbaumschule gesät.
Durch diese Vorgehensweise wird weitgehend sicher gestellt, dass die keimenden Pflanzen tatsächlich aus dem gewünschten Ausgangsmaterial resultieren.
Die begleiteten Aussaaten werden in ihrer Beetlage bei der Zentralstelle der Forstverwaltung kartographisch erfasst. Über die Aussaatmenge können in Verbindung mit den zu erwartenden Keimungsprozenten die erwarteten Pflanzenmegen geschätzt werden.
Die Baumschule informiert die Zentralstelle der Forstverwaltung im August eines jeden Jahres über die aus der Begleiteten Aussaat zur Verfügung stehenden Pflanzenmengen.
Über die Zentralstelle werden anschließend die Forstämter über die angebotenen Pflanzen informiert. Den Forstämtern wird empfohlen, vorrangig Pflanzen aus der Begleiteten Aussaat anzukaufen.
Von Seiten der Baumschule besteht keine Verpflichtung, die Pflanzen aus der Begleiteten Aussaat an Landesforsten Rheinland-Pfalz zu verkaufen. Demgegenüber bestehen von Seiten von Landesforsten ebenso keine Verpflichtungen, die Pflanzen aus der Begleiteten Aussaat abzunehmen. Landesforsten Rheinland-Pfalz kann daher den Forstbaumschulen gegenüber keine Empfehlung in Bezug auf die auszusäenden Mengen bei einzelnen Baumarten aussprechen.
Landesforsten Rheinland-Pfalz nimmt die Pflanzen unsortiert beet- beziehungsweise beetabschnittsweise ab. Um sicher zu stellen, dass die Wurzeln der Pflanzen keinen auf einer Verschulung basierenden Wurzelschaden aufweisen, können im Rahmen der Begleiteten Aussaat ausschließlich unverschulte Pflanzen angeboten werden. Mit einer Verschulung verlieren die Pflanzen den Status „aus Begleiteter Aussaat“.
Die gewünschte optimale Pflanze ist der ein- beziehungsweise zweijährige Sämling (1/0 beziehungsweise 2/0). Diese Pflanze weist in der Regel die für die angewandten Pflanzverfahren optimale Wurzelausbildung auf. Zu lange Wurzeln führen bei der Pflanzung zu Wurzeldeformationen. Die Anwendung eines Wurzelschnittes ist ebenso aufgrund der entstehenden Wurzeldeformation nicht gewünscht.
Die Abnahme der Pflanzen aus Begleiteter Aussaat erfolgt durch Bestellung der Forstämter bei den anbietenden Baumschulen nach vorheriger Begutachtung der angebotenen Ware und auf Basis eines zwischen Forstamt und Baumschule zu verhandelnden Preises.
Ein Mitarbeiter des Forstamtes begleitet das Ausheben der Pflanzen und den Transport bis zur Abladestelle am Waldort, an dem sie gepflanzt werden sollen.