Landesforsten bildet jedes Jahr Auszubildende für den Beruf der Forstwirtin / des Forstwirtes aus. Das Bewerbungsverfahren läuft nach Veröffentlichung in mehreren großen Zeitungen nach den Sommerferien an. Bewerbungsschluss ist am 31. Oktober des Vorjahres. Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. August des Jahres.
Das Auswahlverfahren lässt grundsätzlich erst einmal alle Bewerber zu –
unabhängig vom Schulabschluss oder Schulnoten. Voraussetzung ist das Bestehen eines schriftlichen Auswahltestes, welcher an verschiedenen Orten in Rheinland-Pfalz durchgeführt wird. Anfang November wird den Bewerbern mit der Einladung zum schriftlichen Auswahlverfahren Genaueres mitgeteilt. Wichtigstes Kriterium ist das Bestehen des Rechenteiles.
In der Regel werden die Bewerber noch vor Weihnachten über das Ergebnis des schriftlichen Testes informiert und im Januar an das Forstamt ihrer Wahl (Erstwunsch-Forstamt) eingeladen.
Dort finden die Vorstellungsgespräche statt. Im übrigen wird eine kleine praktische Arbeit durchgeführt.
Danach entscheidet sich der Ausbildungsbetrieb für seinen Kandidaten. Diejenigen Bewerber, die ebenfalls als geeignet angesehen wurden, aber keinen Ausbildungsplatz erhalten konnten, werden bei der Zentralstelle der Forstverwaltung in einer „Nachrückerliste“ geführt. Die Chancen über diese Liste einen Ausbildungsplatz zu erhalten sind recht gut.


