Zur Bekämpfung der Schweinepest bei Schwarzwild in Rheinland-Pfalz werden auch im Jahr 2010 in den Impfgebieten Impfköder ausgelegt. Jäger erhalten die Impfköder in den Kreisverwaltungen und bringen sie an Köderauslageplätzen im Wald aus. Die Impfungen finden als Doppelauslagen dreimal im Jahr (Frühjahr, Sommer und Herbst) statt.
Der Impfstoff stellt für Menschen keine Gefahr dar, jedoch sollten die an ein Stück Seife erinnernden Köder nicht berührt werden.
Die Kosten für diese Impfaktionen werden vom Land übernommen und betragen im Jahr 2010 voraussichtlich 600.000 Euro.
Die Impfung der Wildschweine gegen die Schweinepest ist in Rheinland-Pfalz seit 2002 sehr erfolgreich verlaufen.
Am 09.02.2009 wurde erstmals im rechts-rheinischen Gebiet (Wissen im Kreis Altenkirchen) Schweinepest bei einem Wildschwein festgestellt. Daher wurde das folgende Impfgebiet / der gefährdete Bezirk in der Region Westerwald festgelegt:
- Landkreis Altenkirchen
- Landkreis Neuwied
- aus dem Westerwaldkreis:
- Verbandsgemeinde Bad Marienberg
- Verbandsgemeinde Hachenburg
- Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Verbandsgemeinde Rennerod
- Verbandsgemeinde Selters
- Verbandsgemeinde Wallmerod
- Verbandsgemeinde Westerburg
- Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen nördlich der
Autobahn A48
- Verbandsgemeinde Montabaur nördlich der Autobahn A3
- Verbandsgemeinde Wirges nördlich der Autobahnen
A3 und A48.
Im angrenzenden Gebiet in Nordrhein-Westfalen wird zeitgleich geimpft.
Infolge eines Schweinepestnachweises bei einem Wildschwein am 02.03.09 in Geiselberg (Kreis Südwestpfalz) musste ein neues Impfgebiet in der Region Pfalz eingerichtet werden:
- Die kreisfreie Stadt Kaiserslautern südlich der Autobahn A6
- Aus dem Landkreis Kaiserslautern:
- Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau südlich der Autobahn A6
- Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd
- Verbandsgemeinde Landstuhl - Aus dem Landkreis Südwestpfalz:
- Verbandsgemeinde Rodalben
- Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen
- Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
- Verbandsgemeinde Wallhalben
Landwirte, die Schweine halten, sollten weiterhin im eigenen Interesse alle erforderlichen Maßnahmen einhalten, um einen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen zu vermeiden. Verboten ist die Impfung von Hausschweinen mittels Köder; diese würden dann als Schweinepest verseucht gelten - mit allen Konsequenzen.
Über Aktuelles zur Schweinepest und den Stand der Virusnachweise bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz kann man sich auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes informieren unter http://www.lua.rlp.de/lexikon/k/klassische_schweinepest.asp
- Handlungsprogramm (P D F) zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest und Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände für das Jagdjahr 2010/2011
- Jagdliche Regelungen in Rheinland-Pfalz
- Foliensatz zum Vortrag "Schweinepest bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz" anlässlich der länderübergreifenden Konferenz am 27.10.2009 in Brüssel (Belgien) von Dr. Julia Blicke, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
- Foliensatz zum Vortrag "Erläuterungen zum Handlungsprogramm zur Bekämpfung der Schweinepest und Reduktion überhöhter Schwarzwildbestände" (Stand 27.05.2009) von Frank Ridderbusch, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz.


