Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Ziel ist die Überwindung struktureller Nachteile, insbesondere aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung, durch überbetriebliche Zusammenarbeit im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse.Die Förderung dient dazu, ein eigenständiges und professionelles Tätigwerden der Zusammenschlüsse besonders unter Einbindung des Kleinprivatwaldes zu entwickeln.
Darüber hinaus sollen die Produktions- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft angesichts der Konzentrationsprozesse auf der Abnehmerseite fortlaufend modernisiert werden.

Mitgliederinformation und -aktivierung

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur fachlichen Information der Mitglieder z.B. regelmäßige Fachinformation durch Druckerzeugnisse oder digitale Medien sowie Informationsveranstaltungen bzw. Fachveranstaltungen für Mitglieder. 
Die Teilnahme von an der Mitgliedschaft interessierten Waldbesitzenden an den Veranstaltungen ist förderunschädlich und im Rahmen der Mitgliederwerbung ausdrücklich erwünscht. Die Mitwirkung Dritter ist ebenfalls förderunschädlich. Neben der Förderung von Maßnahmen zur fachlichen Information der Mitglieder werden auch Neumitglieder der Zusammenschlüsse gefördert, um einen Anreiz zur Mitgliederwerbung zu geben.

Die Förderung der Mitgliederinformation und -aktivierung ist eine pauschalierte Förderung für folgende Fördermöglichkeiten bezogen auf das Kalenderjahr aus denen der forstwirtschaftliche Zusammenschluss wählen kann:

  •  Neumitglieder, die erstmalig am 31.12. eines Kalenderjahres als ordentliches  
     Mitglied gelten,mit einer Förderung  bis zu 50,- €.
  • Paket I mit einer Förderung von 2,10€ pro ordentlichem Mitglied bestehend aus:
    Druckmedium oder Homepage und Durchführung einer Informationsveranstaltung.
  • Paket II mit einer Förderung von 5,00 € pro ordentlichem Mitglied bestehend aus:
    Druckmedium oder Homepage, Durchführung einer Informationsveranstaltung und Durchführung mindestens einer Fachveranstaltung je angefangene 500 Mitglieder.                                                                                                                                                                                                                   
  • Paket III mit einer Förderung von 10,00 € pro ordentlichem Mitglied.
    Das Paket III kann im Hinblick auf die Förderung der Fachveranstaltungen nur in Anspruch genommen werden, wenn das Paket II vollständig ausgenutzt wurde. Die Anzahl der Veranstaltungen insgesamt muss in Abhängigkeit der Mitgliederzahl mindestens doppelt so hoch sein, wie diese in Paket II erforderlich wäre; (Informationsveranstaltung + Fachveranstaltungen) x 2.

    Das sind im Kalenderjahr bei einer Mitgliederzahl bis einschließlich 500 Mitglieder mindestens 4, bei 501-800 Mitglieder mind. 6, bei 801-1.100   Mitglieder mind. 8, bei 1.101-1.400 mind. 10 und bei 1.401-1.700 Mitgliedern mind. 12 Veranstaltungen.

Anerkennungsfähige Fachveranstaltungen für das  Jahr 2023 sind dem Schreiben des Ministeriums und der Anlage zu entnehmen:

Schreiben Ministerium Migliederinfo und aktivierung Fachveranstaltungen

Anlage Kursbeschreibungen Waldbesitzerschule

An die Förderung sind weitere Voraussetzungen an Erscheinungshäufigkeit des Druckmediums, Aktualität der Homepage und Inhalte der Informationsveranstaltung geknüpft, die in den Fördergrundsätzen Forst zu finden sind.

Weitergewährung der Förderung Kombimodell, Geschäfstführungskosten und Holzmobilisierung

Die Förderung umfasst die bis zum  31.12.2013 bewilligten Pilotprojekte zur eigenständigen Holzvermarktung gemäß den Vorgaben der Fördergrundsätze Forst 2007.