Im Rahmen des Folgeprozesses zur Ministerkonferenz von Helsinki wurden Kriterien und Indikatoren der Nachhaltigkeitsprüfung verabschiedet. Die sechs gesamteuropäischen Kriterien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung lauten:
- Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen
- Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von forstlichen Ökosystemen
- Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktionen der Wälder (Holz und Nichtholz)
- Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der biologischen Diversität in Forstökosystemen
- Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser)
- Erhaltung anderer sozio-ökonomischer Funktionen und Bedingungen
Zu diesen sechs Kriterien wurde eine umfangreiche Liste von Indikatoren, anhand derer der Erfüllungsgrad beurteilt werden soll, erstellt.
Die Unterzeichnerstaaten haben sich verpflichtet, in der internationalen Berichterstattung weitestgehend diese Kriterien und Indikatoren zu verwenden. Als Datenquelle dienen Erhebungen wie zum Beispiel die Bundeswaldinventur, die Waldzustandserfassung, Betriebsstatistiken, die Bodenzustandserfassung und die Forsteinrichtung. Landesforsten Rheinland-Pfalz veröffentlicht hierzu einen Nachhaltigkeitsbericht.

