Die Forstabteilung im Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz nimmt die hoheitlichen Aufgaben der obersten Forst- und Jagdbehörde wahr. Als Richtliniengeber und Führungsinstanz steuert sie die Gesamtaufgaben der Landesforsten im Staats-, Körperschafts- und Privatwald. Wirtschafts- und Dienstleistungsaufgaben bilden in diesem Teilbereich den Schwerpunkt.
Im Ministerium werden forst- und jagdpolitische Grundsätze und Problemlösungen erarbeitet und zur Diskussion gebracht.


