In Rheinland-Pfalz gibt es vier verschiedene Arten von Waldeigentum:
- Staatswald: Wald des Landes Rheinland-Pfalz.
- Bundeswald: Wald der Bundesrepublik Deutschland.
- Körperschaftswald: Wald, der Gemeinden sowie Städte und sonstigen Körperschaften gehört.
- Privatwald: Wald von Privatpersonen und den Kirchen.
Der flächenmäßig größte Anteil am Wald gehört in Rheinland-Pfalz den Gemeinden. Die Bundesforsten mit einem Anteil von 1,5 Prozent an der Waldfläche sind überwiegend militärisch genutzt.
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