Anerkannte Schweißhundeführerinnen und Schweißhundeführer

Die Anerkennung von Führerinnen und Führern von Schweißhunden nach § 35 Abs. 4 LJG erfolgt im Rahmen des von der oberen Jagdbehörde festgestellten Bedarfs auf der Grundlage des § 43 der LJVO und den sie ergänzenden Vorgaben der obersten Jagdbehörde. Die Anerkennung obliegt den auf Landesebene organisierten Vereinigungen der Jägerinnen und Jäger im gegenseitigen Einvernehmen. Die Vereinigungen der Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz haben sich darauf verständigt, dass der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. (LJV) diese Aufgabe wahrnimmt.

Eine aktuelle Übersicht über die in Rheinland-Pfalz anerkannten Schweißhundeführerinnen und Schweißhundeführer und deren Kontaktdaten finden Sie daher auf der Internetseite des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz e. V.

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