Brennholz

Das Forstamt Westrich informiert:

Neuigkeiten zum Brennholzverkauf

!Achtung - geänderter Bestellzeitraum!

Die Bestellrunde für das Jahr 2023/2024 ist ab dem 01.07.2023 eröffnet und endet am 31.08.2023.
Nach dem 31. August 2023 eingereichte Bestellungen werden nicht mehr angenommen.

Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit und der weiterhin großen Nachfrage an Brennholz können nur Kunden mit Wohnsitz im Forstamtsbereich bedient werden.

Ebenfalls neu: Mit der neuen Bestellrunde kann die Bestellung über die Internetseite mittels Online-Formular eingereicht werden. 

Höchstmenge pro Haushalt ist auf 10 Fm bzw. 14 Ster/RM festgesetzt, und nicht 20 fm wie im Text zum Online-Formular steht.

Der Preis für die aktuelle Saison beträgt je FM 73€ inkl. regulär 7% MwSt. Preise gelten für den Staatswald. Im Gemeindewald können abweichende Preise von der jeweiligen Gemeinde festgesetzt werden. 

Die Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Hornbach sowie den Gemeinden Dietrichingen, Großsteinhausen und Wiesbach möchten sich bitte direkt an die Firma Schmitz Waldwirtschaft wenden.


Hinweis an Neukunden:
Das Holz, dass Sie jetzt bestellen, liefern wir waldfrisch im kommenden Winter; heizen können Sie damit erst im nächsten Winter.

Wie läuft eine Brennholz-Bestellung ab?

In der Zeit von Juli bis Ende August (2023) ist die Bestellrunde eröffnet und gilt für das darauffolgende Frühjahr (2024). Der Bestellschein wird in den Amtsblättern veröffentlich oder kann über unsere Internetseite abgerufen werden. Erstmals dieses Jahr kann auch über das Online-Formular bestellt werden.

Nachdem die Bestellrunde abgeschlossen ist, können die Revierleiter die Hiebsmaßnahmen für den Brennholzeinschlag planen. Deswegen ist eine rechtzeitige Brennholz-Bestellung wichtig.
=> Später eintreffende Bestellungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Bis spätestens Mitte Dezember werden Eingangsbestätigungen in Form einer Postkarte an die Kunden geschickt, die bei der Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben haben. Wenn eine E-Mail-Adresse bei der Bestellung angegeben wird, erfolgt die Eingangsbestätigung nach Erhalt der Bestellung zeitnah - eine separate Eingangsbestätigung per Post erfolgt somit nicht mehr. Bei Online-Bestellungen erfolgt die Eingangsbestätigung direkt. 

Die zuständigen Revierleiter weisen den Kunden im Frühjahr des Folgejahres ihr Brennholz zu. Die Bestellungen werden möglichst Wohnortnahe und mit der gewünschten Menge bedient. 
=> Je nach Witterung ist eine bodenschonende Befahrung des Waldes nicht möglich und es kann zu Verzögerungen in der Brennholz-Zuteilung kommen.
=> Da das Holz waldfrisch zur Verfügung gestellt wird, muss es aufgrund des hohen Feuchtigkeitsgehalts erst noch mindestens ein Jahr gelagert werden um einen besseren Heizwert zu erzielen. 

Wenn die Brennholz-Rechnung bezahlt ist, kann mit der Brennholzaufarbeitung und -abfuhr begonnen werden. Bei der Abfuhr ist die Rechnung mit Zahlungsbeleg (Kontoauszug o. ä.) mitzuführen.
=> Vom Forstamt werden nach Zahlungseingang keine Quittungen oder Holz-Abfuhscheine versendet.

Energiewert ohne Konkurrenz

Das Heizen mit Holz macht sich nicht nur für die Umwelt bezahlt, Brennholz ist und bleibt preisgünstig. Mit fünfzehn Raummetern - dies entspricht 3.000 Litern Heizöl - decken Sie Ihren jährlichen Energiebedarf für ein Einfamilienhaus.

Mehr Informationsbedarf?

Weitere Informationen zu Holzlagerung, Energiegehalt, Holzmaßen und richtigem Brennen finden Sie auf der zentralen Internetseite von Landesforsten RLP.

Presseinformation: Brennholz

Start der Brennholzbestellung am 01. Juli 2023
Den vollständigen Presseartikel und mehr Infos zur Brennholzbestellen erhalten Sie unter Aktuelles.