Jagdliche Regelungen in Rheinland-Pfalz

  1. Abgrenzungsverfügungen 

  2. Gesetzliche Vorschriften

  3. Jagdzeiten

  4. Jagdschein

  5. Ausbildung der Jagdscheinanwärter und Jägerprüfung

  6. Abschussregelung

  7. Jagdschutz

  8. Brauchbarkeit von Jagdhunden

  9. Anerkannte Schweißhundeführer in Rheinland-Pfalz

  10. OVG-Urteil: Rotwildkern- und Rotwildfreigebiete

  11. Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild (20 KB)

  12. 40 Fragen und Antworten über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild (FAQ)

  13. Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild vom 04. August 2005 - Evaluierung nach Ablauf von drei Jahren - Ergebnisse (Kurzform; 300 KB)

  14. Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild vom 04. August 2005 - Evaluierung nach Ablauf von drei Jahren - Ergebnisse (Langform, 800 KB)

  15. Bewertung von Verbiss- und Schälschäden

  16. Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung

Jagdhund am Rucksack abgelegt
Jagdhund am Rucksack abgelegt

Die Jagdbehörden haben die Aufgabe, die umfangreichen Rechtsvorschriften des Bundesjagdgesetzes, des Landesjagdgesetzes und entsprechender Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu vollziehen. Sie kümmern sich um die richtige Zusammensetzung von Jagdbezirken, die Bildung von Hegegemeinschaften, die richtige Nutzung des Jagdrechts durch Pächter(innen), Jagderlaubnisscheininhaber(innen) und Jagdgäste. Sie sind für alle Fragen der Jagdscheinerteilung und der Jägerprüfung zuständig und überprüfen die umfangreichen Beschränkungen der Jagd und die Pflichten der Jäger bei der Jagdausübung. Begleitende Aufgaben bei der Organisation des Jagd- und Wildschutzes, der Wildschadensverhütung und des Wildschadensersatzes sowie bei der Vermarktung des Wildes kommen hinzu. Die Jagdbehörden werden durch Jagdbeiräte, in denen neben Vertreterinnen der Jägerschaft vor allem auch Vertreter des Grundbesitzes, der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes vertreten sind, unterstützt. 

Die unteren Jagdbehörden finden sich in Rheinland-Pfalz bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen kreisfreier Städte. Am 01.01.2008 hat die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt an der Weinstraße die Aufgaben der oberen Jagdbehörde landesweit übernommen. Die oberste Jagdbehörde beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Mainz bereitet jagdpolitische Entscheidungen sowie Gesetzgebungsverfahren vor und koordiniert die Richtliniengebung durch die Jagdpolitik.