Jagd in Rheinland-Pfalz

Bedingt durch seine reiche und vielfältige Naturausstattung mit hohem Waldanteil ist Rheinland-Pfalz auch ein wildreiches Land. In rund 3 500 Jagdbezirken üben etwa 20 000 Jäger und Jägerinnen die Jagd aus. Nachfolgend können Sie einiges über die Position der Landesregierung zum Thema Jagd und über die Jagd im Staatswald erfahren sowie einige statistische Daten rund um die Jagd abfragen.

Positionen der Landesregierung

Jagd ist für die Landesregierung zunächst eine legitime, nachhaltige Nutzung der Wildarten als Ausfluss des Eigentumsrechts. Auf den umfassenden gesetzlichen Grundlagen sowohl des Bundesjagdgesetzes wie des Landesjagdgesetzes haben Jagd und die damit verbundene Pflicht zur Hege so zu erfolgen, dass ein an den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasster, artenreicher und gesunder Wildbestand erreicht wird. Dabei sind gleichzeitig die Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes zu pflegen und zu sichern. Wildschäden sind möglichst zu vermeiden. Gerade für die wertvollen weinbaulichen, landwirtschaftlichen und forstlichen Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz ist diese Aufgabe der Jagd unverzichtbar.

Hirschkuh
Hirschkuh

Jagd, wie sie die Landesregierung versteht, berücksichtigt die berechtigten Belange des Tierschutzes ebenso wie die Erhaltung und den Schutz im Bestand bedrohter oder zurückgehender Wildtiere sowie solcher Tiere, die im Sinne des Gesetzes zum Wild zählen aber keine Jagdzeit haben (Luchs, Wildkatze, Greifvögel, zahlreiche Entenarten, und so weiter). Durch den umfassenden Auftrag zur Wildhege und zum Lebensraumschutz pflegen und erhalten Jäger und Jägerinnen zahlreiche Biotope auch für andere Tiere und Pflanzen.

Die Jagdstrecken in Rheinland-Pfalz belegen, dass die nachhaltige Nutzung der bejagbaren Wildtiere im Einklang mit der Biodiversitätskonvention von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 steht. Die Wildbestände werden nur in dem Umfang jagdlich genutzt, wie sie tatsächlich nachwachsen. Basis einer modernen und ökologischen Erkenntnissen entsprechenden Jagdausübung ist die umfassende und praxisgerechte Ausbildung, Prüfung und Fortbildung aller Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz.

Seit Mitte der 1990er Jahre gilt das Rotwild auch im Naturschutz als Leitart für den Biotopschutz, die Sicherung der biologischen Vielfalt und insbesondere den Erhalt großer unzerschnittener, verkehrsarmer Räume. An der Erhaltung dieser so markanten, großen, Rudel bildenden Säugetierart und seiner Lebensräume haben die Jägerinnen und Jäger des Landes Rheinland-Pfalz einen entscheidenden Anteil.

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat sich wegen der besonderen Bedeutung des Rotwildes mit dem Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. als Vereinigung der Jäger auf eine gemeinsame Empfehlung zur verantwortungsvollen Bewirtschaftung des Rotwildes in Rheinland-Pfalz verständigt.

Wald und Wild

Ziel der Landesregierung und der Waldbesitzenden ist eine stärker ökologisch orientierte Waldentwicklung und damit ein naturnaher Waldbau, der die Vielfalt und Stufigkeit unserer Waldbestände ebenso wie die Naturverjüngung und den Laubholzanteil fördert. Die Jägerschaft identifiziert sich weit überwiegend mit diesen Zielen und ist bereit, einen ganz erheblichen Beitrag durch starke Bejagung insbesondere von Reh- und Rotwild zu leisten.

Örtlich sind aber in unterschiedlichem Ausmaß Wildschäden im Wald immer noch zu hoch und beeinträchtigen die waldbauliche Zielerreichung beziehungsweise verursachen erhebliche Kosten zum Schutz des Waldes gegen Wild. Es bedarf deshalb einer Übereinstimmung bei den Waldbesitzenden, in ihren Zielen bezüglich der Waldwirtschaft einerseits und der Nutzung der Jagd andererseits. So sind hohe Wildbestände und hohe Jagdpachten in der Regel nicht mit geringen Wildschäden und naturnahem Waldbau vereinbar.

Muffellämmer
Muffellämmer

Gesetzgeber und Landesregierung haben in den letzten Jahren eine Fülle von Rahmenbedingungen geschaffen, die einen Ausgleich von Wald und Wild unterstützen sollen. So wurden zum Beispiel durch Rechtsverordnung in Rheinland-Pfalz die Bewirtschaftungsbezirke und die höchst zulässige Wilddichte von Muffel-, Dam- und Rotwild festgelegt. Durch eine Verankerung der waldbaulichen Gutachten für die Abschussfestsetzung im Landesjagdgesetz wurden sachliche Hinweise der Zielerreichung gegeben. Zudem kann heute der Grundbesitzer, abhängig von dem Ergebnis des waldbaulichen Gutachtens, vom Pächter den körperlichen Nachweis der Erlegung des Schalenwildes fordern. Die Fütterung und Kirrung des Schalenwildes wurde umfassend geregelt. Nach einem grundsätzlichen Verbot gibt es gesetzlich festgelegte Ausnahmen sowohl hinsichtlich der Zeit als auch nach der Art der Futter- beziehungsweise Kirrmittel. Nach dem neuen Landesjagdgesetz ist zur Verringerung von Wildschäden die Ausweisung von Wildschutzgebieten, das heißt Zonen der Ruhe für das Wild durch Wegegebote an Waldbesucher und Waldbesucherinnen, möglich. Auch durch bundesweite Initiativen versucht das Land Rheinland-Pfalz noch bessere Rahmenbedingungen, etwa durch verbesserte Jagdzeiten auf Rehwild, zu schaffen. 

Hilfestellungen leistet das Land ferner durch die Unterstützung aller Ansätze, die auf eine Kooperation zwischen Jägerschaft, Waldbesitzenden, Forst- und Jagdbehörden hinwirken. So werden mit der jüngsten Novellierung des Landesjagdgesetzes landesweit die Hegegemeinschaften für Rot-, Dam- und Muffelwild als Körperschaften des öffentlichen Rechts gesetzlich verankert und mit wichtigen Funktionen z.B. bei der Abschussfestsetzung ausgestattet.

Ein Schlüssel zur Konfliktminimierung liegt auch bei den Jagenden selbst. Wie gejagt wird, mit welchen Mitteln und Methoden (Jagddruck, Störung) hat ein bisher oft unterschätzten Einfluss auf die Wildschäden. Aber auch der Forstbetrieb hat umfangreiche Möglichkeiten, zur Lebensraum- und Äsungsverbesserung und damit zur Verminderung von Wildschäden im Wald.

Niederwild

Der deutliche Rückgang von Hasen, Fasanen und Rebhühnern liefert Hinweise auf ökologisch verbesserungswürdige Lebensraumverhältnisse in der Feldflur. Mit der Auflage eines auf Hegeblöcke konzentrierten Programmes mit dem Namen, "Das Mögliche Tun" will das Forstministerium gemeinsam mit dem Landesjagdverband Rheinland-Pfalz eine neue Offensive zur Lebensraumverbesserung und Niederwildhege starten.

Bejagung des Rotwildes

Die Jagd in Rheinland-Pfalz hat durch die günstigen landschaftlichen und naturgegebenen Voraussetzungen - großflächige Waldgebiete und weiträumige, landwirtschaftlich genutzte Flächen - seit jeher eine besondere Bedeutung. Somit gilt auch der größten in Rheinland-Pfalz vorkommenden Wildart, dem Rotwild, ein starkes Interesse.

Die günstigen landschaftlichen Voraussetzung bergen jedoch auch ein Konfliktpotenzial. Zur Vermeidung von Wildschäden im Wald und in den landwirtschaftlichen Fluren darf Rotwild nur innerhalb gesonderter abgegrenzter Bezirke bewirtschaftet werden (Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild). Innerhalb dieser Bewirtschaftungsbezirke bilden die jagdausübungsberechtigten Personen für mehrere zusammenhängenden Jagdbezirke Hegegemeinschaften.

Aufgabe der Hegegemeinschaften ist es, die jagdbezirksübergreifende Bejagung und Hege dieser Wildart mit großräumiger Lebensweise nach einheitlichen Grundsätzen zu gewährleisten.

Die Jagdausübungsberechtigten und die Jagdbehörden in Rheinland-Pfalz wollen Garant für eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung des Rotwildes in Rheinland-Pfalz sein. Das zuständige Ministerium hatte sich daher schon bereits im Jahr 2007 mit dem Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. auf gemeinsame Empfehlungen für eine "Verantwortungsvolle Bewirtschaftung des Rotwildes in Rheinland-Pfalz" verständigt.

Die Handlungsempfehlungen sind seitens der Jagdverwaltung weitestgehend umgesetzt.

Zentrale Maßnahme war die Etablierung der Rotwild-Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Damit sind die Rotwild-Hegegemeinschaften nunmehr in der Lage,

  • die Jagdausübungsberechtigten zur Mitarbeit zu verpflichten
  • den körperlichen Nachweis des erlegten Rotwildes einzufordern
  • Gesamtabschusspläne für die Hegegemeinschaften zu erstellen und auf ihre Erfüllung hinzuwirken
  • Konzepte und Maßnahmen, die den Lebensraum verbessern, zu erarbeiten und zu koordinieren
  • sich an Planungen zu beteiligen
  • Fütterungsnotpläne zu erarbeiten
  • sich für eine Diskussion mit anderen gesellschaftlichen Gruppen zu öffnen.

Mit Unterstützung der Hegegemeinschaften sind die Jagdausübungsberechtigten in vielen Regionen von Rheinland-Pfalz gefordert, als zentrale Aufgabe eines Rotwildmanagements

  • die Rotwildbestände an die vorhandene Lebensraumkapazität anzupassen und im Rahmen dessen
  • die gewünschte Geschlechterstruktur und
  • die gewünschte Altersstruktur

herbeizuführen. Dabei hat die Vermeidung von Wildschäden Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege des Rotwildes.

Zur Feststellung der Beeinträchtigung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden erstellen die unteren Forstbehörden regelmäßig Stellungnahmen zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel. Bei Gefährdung oder erheblicher Gefährdung des waldbaulichen Betriebsziels müssen die Hegegemeinschaften handeln und den Abschuss gegenüber den bisherigen Festlegungen erhöhen.

Ergebnisauswertung der Forstfachlichen Stellungnahmen in den Rotwild-Hegegemeinschaften
Ergebnisauswertung der Forstfachlichen Stellungnahmen in den Rotwild-Hegegemeinschaften

Ergebnisauswertung der forstfachlichen Stellungnahmen in den Rotwild-Hegegemeinschaften -

Einfluss auf das waldbauliche Betriebsziel

Bejagung des Schwarzwildes

Im September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Brandenburg nahe der Grenze zu Polen bei Schwarzwild bestätigt. Damit ist die anzeigepflichtige Tierseuche, die sich seit 2007 über Russland, Litauen und Polen (erste Nachweise im Jahr 2014) weiterverbreitet hat, nun auch in Deutschland angekommen.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ernstzunehmende Erkrankung des Wild- und Hausschweins, die mit einer hohen Sterblichkeitsrate (Mortalität) einhergeht. Ein Gesundheitsrisiko für den Menschen besteht nicht.

Die Einschleppung nach Deutschland hat fatale Folgen für die Haus- und Wildschweinebestände. Weltweit haben verschiedene Länder bereits Importverbote für deutsches Schweinefleisch verhängt. So kam schon z. B. der Export zu einem der wichtigsten Schweinefleisch-Handelspartner Deutschlands, nämlich China, sofort zum Erliegen. Gegen die Afrikanische Schweinepest ist kein Impfstoff vorhanden!

Hinsichtlich der Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest ist höchste Wachsamkeit geboten und es sind dringend Maßnahmen zu beachten, um diese zu unterbinden!

Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem auch z.B. auf der Homepage des Landesuntersuchungsamts (LUA), auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts - Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit oder des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Fliehende Bache
Fliehende Bache

Im Rahmen der landesweit gültigen tierseuchenrechtlichen Anordnungen des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Afrikanischen und der Klassischen Schweinepest haben die Jägerinnen und Jäger

  • jedes verendet aufgefundene Wildschwein sowie alle krank erlegten und verunfallten Wildschweine und
  • gesund erlegte Wildscheine nach einem Stichprobenplan der zuständigen Veterinärbehörde

auf Schweinepest untersuchen zu lassen. Diese Untersuchungen dienen der Früherkennung von Afrikanischer und Klassischer Schweinepest bei Wildschweinen. Jägerinnen und Jäger erhalten für die Entnahme und Einsendung von Untersuchungsproben von Fallwild und Unfallwild eine Aufwandsentschädigung (zurzeit in Höhe von 70 Euro). Für die Einsendung der Schweinepest-Proben an das LUA stehen vorfrankierte und adressierte Proben-Einsendesets bereit, die kostenlos von den zuständigen Veterinärbehörden ausgegeben werden.

Die Jägerinnen und Jäger sind aufgefordert

  • keine Speisereste, Küchenabfälle und sonstige tierische Nebenprodukten im Revier auszubringen (siehe hierzu auch den Leitfaden 125 „Entsorgung der Reste von erlegtem Wild und von Wildtieren“),
  • bei Jagdreisen die Hygienevorschriften für Trophäen bzw.
  • Maßnahmen zur Biosicherheit bei der Rückkehr ins eigene Revier einzuhalten,
  • Verdachtsfälle anzuzeigen.

Handlungsprogramm

Zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen veröffentlicht das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten als oberste Veterinärbehörde und oberste Jagdbehörde regelmäßig ein Handlungsprogramm, welches konkrete Empfehlungen und Handlungsanweisungen zur effizienten Bejagung des Schwarzwildes enthält.

Das Handlungsprogramm steht hier als PDF-Dokument zur Verfügung: Handlungsprogramm

Statistische Daten Jagdstrecken

Jagdjahre ab 2021/22

Jagdjahr

2021/222022/23

Haarwild

  

Rotwild

8.001

8.098

Rehwild

97.523100.042

Schwarzwild

82.74745.107

Damwild

3.8113.071

Muffelwild

2.2001.684

Hasen

4.8184.431

Wildkaninchen

7.4565.212

Füchse

26.36824.498

Dachse

5.5495.177

Baummarder

358368

Steinmarder

1.4271.332

Iltisse

024

Hermeline

4326

Waschbären

1.9311.875

Wildkatzen

412

Marderhunde

914

Luchs

00

Federwild

  

Fasanen

1.7641.607

Rebhühner

160168

Ringeltauben

8.4947.874

Türkentauben

023

Waldschnepfen

111250

Stockenten

3.8503.208

Lachmöwen

00

Blässhühner

3034

Rabenkrähen

15.87214.714

Elstern

7.2716.528

Habichte

00

Mäusebussarde

00

Kanadagänse

490649

Graugänse

660692

Nilgänse

2.1102.236

Ältere Statistiken

Jagdjahre 2020 bis 2013

Jagdjahr

2020/21

2019/20

2018/19

2017/18

2016/17

2015/16

2014/15

2013/14

Haarwild

 

       

Rotwild

8.349

8.314

8.465

8.699

8.127

8.271

8.418

7.989

Rehwild

96.274

89.503

88.794

88.702

86.898

85.054

80.908

79.453

Schwarzwild

55.230

100.072

57.143

88.650

60.722

61.847

48.134

40.359

Damwild

2.565

2.917

2.068

2.034

2.105

1.875

1.460

1.339

Muffelwild

2.136

1.768

1.748

1.594

1.573

1.571

1.535

1.311

Hasen

5.016

4.440

4.460

4.272

5.503

6.162

6.695

5.747

Wildkaninchen

10.000

8.976

10.133

13.877

26.177

45.455

33.420

28.705

Füchse

27.838

29.028

28.083

30.101

31.217

33.486

34.503

25.244

Dachse

5.388

5.947

5.099

5.623

5.207

4.761

4.401

4.056

Baummarder

306

316

272

449

362

298

379

287

Steinmarder

1.426

1.499

1.382

1.507

1.385

1.569

1.516

1.433

Iltisse

33

25

22

35

133

81

o.N.

123

Hermeline

50

50

56

43

140

92

80

114

Waschbären

1.387

1.209

563

686

423

332

294

214

Wildkatzen

4

10

9

7

7

10

2

2

Marderhunde

11

11

8

24

31

3

7

4

Luchs

0

0

2

-

-

-

-

-

Federwild

 

       

Fasanen

1.969

1.659

1.758

1.764

2.119

2.836

3.057

2.234

Rebhühner

179

170

255

221

289

2115

300

398

Ringeltauben

9.458

9.929

10.513

12.149

11.856

12.300

14.643

13.903

Türkentauben

46

43

72

124

112

168

o.N.

729

Waldschnepfen

98

94

128

120

132

166

177

121

Stockenten

3.969

4.773

5.123

5.238

5.900

7.019

7.407

7.698

Lachmöwen

0

0

0

0

0

0

o.N.

1

Blässhühner

61

112

68

142

143

154

226

287

Rabenkrähen

17.487

17.501

17.977

20.234

20.234

21.692

21.219

19.304

Elstern

8.066

8.583

8.683

9.564

10.205

10.363

10.974

10.381

Habichte

0

0

0

0

0

0

0

0

Mäusebussarde

0

0

0

0

0

0

4

2

Kanadagänse

539

551

621

565

632

504

561

434

Graugänse

1.024

849

857

698

926

922

713

380

Nilgänse

2.510

2.195

2.029

1.702

1.391

1.013

927

380

Jagdjahre 2012 bis 2005

Jagdjahr

2012/13

2011/12

2010/11

2009/10

2008/09

2007/08

2006/07

2005/06

Haarwild

        

Rotwild

9.154

7.839

8.620

7.995

8.760

7.113

6.941

7.416

Rehwild

78.980

74.121

72.142

74.087

73.616

70.544

67.652

75.345

Schwarzwild

79.228

37.820

65.576

38.793

80.175

43.598

28.740

61.812

Damwild

1.647

1.010

993

855

794

569

611

476

Muffelwild

1.523

1.076

1152

1072

1163

1165

1145

1135

Hasen

7.401

8.983

8.952

9.290

10.707

14.442

11.773

13.076

Wildkaninchen

40.012

41.446

34.508

36.822

35.117

38.782

16.429

16.736

Füchse

42.196

31.454

37.075

34.688

36.193

37.456

30.280

46.720

Dachse

4.511

3.028

3.708

2.780

3.201

2.839

2.928

3.787

Baummarder

347

304

338

298

231

242

219

249

Steinmarder

1.577

1.354

1.465

1.168

1.498

1.455

1.461

1.785

Iltisse

326

265

335

266

313

249

261

391

Hermeline

94

105

102

102

98

144

174

143

Waschbären

260

94

79

39

66

30

23

35

Wildkatzen

2

0

6

3

6

1

4

1

Marderhunde

5

12

2

5

5

1

22

7

Federwild

        

Fasanen

3.052

3.711

3.283

3.597

4.123

7.019

4.699

5.004

Rebhühner

654

770

551

528

695

1.006

819

989

Ringeltauben

13.992

14.180

16.415

14.979

16.012

14.627

14.258

18.142

Türkentauben

1.189

739

1.115

1.029

1.001

1.067

1.008

1.319

Waldschnepfen

113

90

88

168

108

141

144

156

Stockenten

6.550

6.204

6.887

6.650

7.168

8.226

7.739

10.414

Lachmöwen

45

47

31

9

23

32

20

26

Blässhühner

167

282

227

225

290

244

370

410

Rabenkrähen

21.359

19.739

20.703

16.326

16.799

15.250

14.817

16.970

Elstern

11.152

10.540

10.951

10.340

11.636

12.276

11.821

12.823

Habichte

0

0

0

0

1

1

1

0

Mäusebussarde

2

2

9

7

15

13

20

26

Kanadagänse

463

487

334

230

222

237

239

138*

Graugänse

433

465

235

280

306

291

185

175*

Nilgänse

-

-

-

-

-

-

-

-

Bemerkungen:

* Für den Landkreis Cochem-Zell sind nur die staatlichen Eigenjagdbezirke (Regiejagd und verpachtete Jagdbezirke) erfasst. Für die nichtstaatlichen Jagdbezirke konnten aufgrund personeller Probleme von der unteren Jagdbehörde keine Abschussmeldungen fristgerecht  erstellt werden. Nach Vorliegen werden die Daten nachgereicht.

Im Jagdjahr 1971/1972 wurden in Rheinland-Pfalz 172.094 Hasen erlegt (höchste Hasenstrecke). Im gleichen Jahr kamen 12.544 Füchse zur Strecke.

Im Jagdjahr 2010/2011 ergibt sich folgender Vergleich der Streckenzahlen beider Wildarten:

  • Hasen: 8.952 
  • Füchse: 37.075

Anders ausgedrückt, 1971/1972 kamen auf knapp 14 erlegte Hasen 1 erlegter Fuchs. 2010/2011 kamen auf 1 erlegten Hasen etwa 4,1 erlegte Füchse.

Jagd im Staatswald

In den staatlichen Eigenjagdbezirken (Waldflächen über 75 Hektar, die dem Land Rheinland-Pfalz gehören) nehmen die Landesforsten Rheinland-Pfalz entweder das Jagdausübungsrecht selbst wahr (Regiejagd), verpachten das Ausübungsrecht an Privatpersonen oder vergeben entgeltliche Jagderlaubnisscheine an Privatpersonen für kleinere Waldgebiete (Pirschbezirke).

In Rheinland-Pfalz hat der Staatswald eine nutzbare Jagdfläche von etwa 225 000 Hektar. 45 Prozent dieser Waldgebiete mit einer Fläche von etwa 100 000 Hektar sind an private Jägerinnen und Jäger verpachtet oder als Pirschbezirke vergeben.

In den verbleibenden etwa 125 000 Hektar üben die Forstämter die Regiejagd aus, indem sie gemeinsam mit zahlreichen privaten Jagdgästen, die gegen Entgelt Abschüsse kaufen können oder kostenfrei etwa zu Gesellschaftsjagden eingeladen werden, die notwendige Wildregulierung vornehmen. Rund 10 000 Jagdmöglichkeiten für die privaten Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz können so alljährlich in den nichtverpachteten Jagdbezirken angeboten werden.

Jagdliche Zielvorgaben für den Staatswald

Landesforsten ist den klaren Beschlüssen des Landtags und den Verlautbarungen der Landesregierung zur Regulierung der Schalenwildarten und zur Nutzung der staatlichen Eigenjagdbezirke verpflichtet. Der Beschluss des Landtages aus dem Jahr 1997 hebt die Vorteile der Regiejagd als Mittel zum Zweck zur Umsetzung einer ökologisch orientierten Waldentwicklung hervor. Gleichzeitig wird ein ausgewogenes, den jeweils örtlichen Verhältnissen angepasstes System der Beteiligung der privaten Jägerschaft von Einzelabschüssen über Jagderlaubnisscheine und Gesellschaftsjagden bis hin zur Verpachtung gestaltet.

Die Landesregierung erwartet ferner von den Forstämtern die zielgenaue Umsetzung der vom Landtag und den Koalitionspartnern beziehungsweise den Koalitionspartnerinnen erarbeiteten Beschlüsse und Programme zur Waldentwicklung und zur Forstwirtschaft. Somit steht im Staatswald die Gemeinwohlverpflichtung und eine ökologisch orientierte Waldbewirtschaftung im Vordergrund. Planungen der Jagdnutzung und der Wildhege orientieren sich demnach vorrangig an den örtlich festgelegten waldbaulichen Zielen. Wildschadensvermeidung ist das zentrale Planungsziel bei einer deutlichen Reduzierung des Schutzaufwandes gegen Wild (Zaunschutz, Schälschutz, und so weiter). Bei der Verwirklichung und in Beachtung dieser Oberziele sind 

  • die Lebensräume unter anderem durch Bereitstellung von Daueräsungsflächen zu verbessern,
  • die Jagdmethode und -strategie anerkannten und modernen wildwissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen,
  • alle Belange des Tierschutzes zu beachten,
  • eine möglichst hohe Anzahl von Jagdgästen zu beteiligen,
  • hohe Einnahmen zu erzielen,
  • ein gesunder und artenreicher Wildbestand zu erhalten und
  • die Lebensräume seltener, nichtjagdbarer Wildarten zu entwickeln.

Die Landesforsten treten für eine verantwortungsbewusste Jagd ein: Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Wild als Mitgeschöpf, Verantwortungsbewusstsein aber auch gegenüber den Lebensräumen aller Wildarten, auch den selten gewordenen, Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Interessen der Mitjäger(innen) in den benachbarten Revieren und allen Menschen, die Wald und Natur legitimerweise als Nichtjäger(innen) nutzen wollen. Deshalb bleibt es Aufgabe der Regiejagd, gutes Beispiel für den Tierschutz, für die Lebensraumverbesserung, für die Anwendung der Wildforschung und für den Willen zur Kooperation mit der Jägerschaft, den Grundeigentümern und -eigentümerinnen sowie den Erholungssuchenden zu sein. 

Möglichkeiten für privat Jagende im Staatswald

Auf den Regiejagdflächen von Landesforsten werden über die örtlichen Forstämter nahezu flächendeckend umfangreiche Angebote zur Bejagung der verschiedensten Wildarten angeboten. Es ist sowohl die Einzeljagd als auch die Gesellschaftsjagd möglich. Die Entgelte sind den jeweils vor Ort unterschiedlichen Abschussmöglichkeiten angepasst. Jedes Forstamt erteilt entsprechende Informationen.

Fragen Sie einfach bei einem Forstamt Ihrer Wahl an.

Sie wollen in Rheinland-Pfalz jagen? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Forstämter.