Brennholz

Wichtiger Hinweis: Sie werden im Online-Formular aufgefordert, ein Dokument mit dem Sachkundenachweis Motorsäge hochzuladen, falls Sie Ihr Holz im Wald einschneiden möchten. Haben  Sie dies nicht getan,  obwohl Sie das  entsprechende Dialogfeld markiert haben, wird Ihre Anfrage ignoriert.

Sie werden nicht gesondert informiert, daß Ihre Anfrage nicht angenommen wurde. Eine Vorlage auf anderem Wege ist nicht möglich.

Die Bescheinigung ist bei jeder neuen Anfrage anzufügen. Bitte benennen Sie  die Datei mit Nachname_Vorname_MSS
Das neue Verfahren läßt eine Archivierung der Bescheinigungen nicht zu, auch der Zugriff auf  in der Vergangenheit vorgelegte Bescheinigungen ist nicht möglich.

Brennholzverkauf an Privatkunden

Brennholz in langer Form
Brennholz in langer Form

Die gestiegene Nachfrage und die Teuerung anderer Energieträger, haben auch im Bereich des Brennholzes höhere Marktpreise nach sich gezogen. Abgeleitet aus den landesweiten Mindestpreisen für den Staatswald werden im Forstamt Birkenfeld für den Winter 2023/24 bei Verkauf aus dem Staatswald folgende Preise für gepolterte Stämme am Waldweg zur Anwendung kommen:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke): 73 €/Fm (brutto)

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle): 60 €/Fm (brutto)

Nadelhölzer (Fichte, Kiefer): 53 €/Fm (brutto)

Die Höchstliefermenge für Holz aus dem Staatswald ist dabei auf 10 Festmeter pro Haushalt begrenzt um alle Anfragen bestmöglich bedienen zu können. Das Holz aus dem Staatswald wird größtenteils versteigert. Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig über die Gemeindeblätter und die Forstamtshomepage.

Es ist zu vermuten, dass auch das Holz aus den Gemeindewäldern sich auf diesem Preisniveau bewegen wird.  Auskunft erteilt die jeweilige Revierleitung oder die  Gemeinde- oder Stadtverwaltung .

Aktuell sind Brennholzanfragen nicht möglich.

 

Bitte beachten Sie den oben genannten Hinweis!