Forstämter und Forstreviere

Forstliche Liegenschaft (Beispielbild)
Forstliche Liegenschaft (Beispielbild)

Das Forstamt ist für Sie Informationsstelle zu den Themen des Waldes wie Förderung der Forstwirtschaft, Freizeitangebote, Jagdmöglichkeiten, Umweltbildung, Brennholz und vieles mehr. 
Das Forstamt schützt und pflegt den Wald unter Berücksichtigung der vielen Wirkungen, die der Wald zur Verfügung stellt. 

Es organisiert den Holzeinschlag, die Holzvermarktung, die Wiederbegründung des Waldes, unterhält die Wege und Erholungseinrichtungen.  

In Rheinland-Pfalz besteht gemäß dem LandesWaldGesetz als untere Forstbehörde das Gemeinschaftsforstamt. Dieses ist für die Hoheit- und Dienstleistungsverwaltung sowie die Betriebsführung im Staatswald zuständig. Grundlage für die Bildung des Gemeinschaftsforstamtes ist der hohe Gemeindewaldanteil in Rheinland-Pfalz. 
Zur Zeit gibt es in Rheinland-Pfalz 44 staatliche Forstämter und 324 staatliche Forstreviere. 

Das Forstamt wird von einem Beamten oder einer Beamtin des höheren Dienstes geleitet. Der oder die Forstamtsleiter(in) managt den Forstbetrieb als Unternehmen, das einen Umsatz bis zu 4,5 Millionen und bis zu 50 Mitarbeiter(innen) haben kann. Die Forstamtsleitung findet Unterstützung durch eine Büroleiterin oder einen Büroleiter mit Forst- oder Verwaltungsausbildung und mehreren Personen im Bereich Angestellte.

Weitere Informationen:

Kontakt zu den Forstämtern
Berufswelt Wald

Zu einem Forstamt gehören durchschnittlich 10 bis 20 Forstreviere mit einer Fläche von jeweils etwa 2.000 Hektar.

Auf der Ebene der Forstreviere findet die Durchführung der betrieblichen Arbeiten statt.

Hierzu zählt insbesondere die Planung und Steuerung des Holzeinschlages, die Holzmassenermittlung und die Sortierung nach der Holzqualität sowie der späteren Verwendung. Die Revierleitungen planen Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege. Außerdem ist der Revierförster oder die Revierförsterin für die Arbeitsorganisation, Kapazitätsplanung, Arbeitssicherheit und die Verlohnung verantwortlich. Er oder sie hat hoheitliche (forstpolizeiliche) Aufgaben im Dienstbezirk wahrzunehmen.  

Weiterhin findet auf der Ebene der Reviere eine intensive Öffentlichkeitsarbeit statt. Schulklassen und Gruppen von Erwachsenen werden an vielen Orten in Rheinland-Pfalz von den Kolleginnen und Kollegen des gehobenen Forstdienstes kompetent durch den Wald geführt und erfahren die Geheimnisse des Waldes.

Benötigen Sie Brennholz vor Ort, vielleicht einen Weihnachtsbaum oder einen Festtagsbraten aus den Wäldern von Rheinland-Pfalz, dann wenden Sie sich an Ihre örtliche Kontaktperson.

Weitere Informationen:

Beruf des Försters oder der Försterin