Waldflurbereinigung

Beispiel: In einer Gemarkung sollen etwa 45 Hektar Privatwald (mehr als 40 Parzellen mit mehr als 10.000 Vorratsfestmetern) erstmalig erschlossen werden (geplante Trasse gelb)
Beispiel: In einer Gemarkung sollen etwa 45 Hektar Privatwald (mehr als 40 Parzellen mit mehr als 10.000 Vorratsfestmetern) erstmalig erschlossen werden (geplante Trasse gelb)

Im Hinblick auf die strukturellen Nachteile des Kleinprivatwaldes  erlebt die Waldflurbereinigung eine gewisse Renaissance.

Eigentumsklarheit und Erschließung sind die wichtigsten Voraussetzungen, um eine Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Das wirksamste Instrument, um diese Voraussetzungen sicher zu stellen, ist die Waldflurbereinigung.  In vielen Fällen wird so eine Bewirtschaftung erst ermöglicht. Die oftmals unterbrochene persönliche Bindung an den Waldbesitz wird wieder hergestellt .

Im Rahmen der rheinland-pfälzischen „Initiative ländlicher Raum“ haben das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten in enger Zusammenarbeit Wege und Verfahren entwickelt, durch die im Förderungszeitraum 2007 bis 2013 über 10.000 Hektar Wald in klassische Flurbereinigungsverfahren einfließen werden. Das Regelverfahren lässt sich grob in die Schritte Bewerten, Planen und Ordnen unterteilen und dauert durchschnittlich 5 - 10 Jahre. Neben der klassischen Waldflurbereinigung wird ein modifiziertes Verfahren (Modell 2), das vorab die Erschließung von Privatwaldgebieten durch den Bau von Holzabfuhrwegen ermöglicht, favorisiert.  Bei diesem modifizierten Verfahren wird die Erschließung vorgezogen und bodenordnerische Maßnahmen erfolgen zeitversetzt. Hier sind 5000 Hektar Wald zur Bearbeitung vorgesehen.

Die Verfahrenskosten werden zu 100 Prozent vom Land getragen und die Ausführungskosten (insbesondere für Wegebau) werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst.

Diese Belebung der Waldflurbereinigung ist aber nur mit Unterstützung von Landesforsten möglich: Finanziell bringt sich Landesforsten über die Wegebauförderung mit einem Zuwendungsvolumen von rund 700.000 Euro jährlich ein.