Wild & Jagd

Wild und Jagd in Rheinland-Pfalz

Auch wenn wir längst nicht bei jedem Waldspaziergang in Naherholungsgebieten von Rheinland-Pfalz Wild sehen, so wissen wir doch, dass viele Wildarten noch in ausreichender Zahl ihre Fährte beziehungsweise Spur ziehen.

Zur Lebensgemeinschaft Wald und Feld gehört selbstverständlich auch ein gesunder und artenreicher Wildbestand. In Rheinland-Pfalz kommen fast alle mitteleuropäischen Wildarten zum Teil noch in großer Zahl vor. Sei es das Rotwild - unsere größte mitteleuropäische Hirschart - das häufige Rehwild, das seltenere Muffelwild oder die hauptsächlich nachtaktiven Wildschweine. Fuchs, Hase, Fasan, Stockenten, Tauben und Kaninchen sind die in großen Teilen des Landes vorkommenden kleineren Wildarten. Selbst Wildkatzen oder vereinzelt wieder der Luchs ziehen ihre Spur in rheinland-pfälzischen Wäldern. Dennoch haben es manche Arten - vor allem die der Feldflur - schwer, die ständig steigenden Lebensraumverluste und -veränderungen zu verkraften. 

Schwedenfeuer
Schwedenfeuer

Wildarten, die zahlreich vorkommen, haben eine im Jahresverlauf genau festgelegte Jagdzeit, die eine nachhaltige Nutzung gesunden Wildfleisches ermöglicht (www.Wild-aus-der-Region.de). Die Jagd ist darüber hinaus eine zwingende Notwendigkeit, wenn durch einen zu hohen Wildbestand, zum Beispiel an Rot- und Rehwild oder Schwarzwild, die Schäden in der Forst- und Landwirtschaft zu groß werden.

Die Jagdnutzung ist zunächst ein gesetzlich festgelegtes Recht des Grundeigentümers. Die Aufgaben der Jagd und Hege übernehmen aber allein in Rheinland-Pfalz rund 20.000 private Jägerinnen und Jäger meist in ihrer Freizeit. Sie tragen dazu bei, dass unter anderem auch für nachfolgende Generationen naturnahe Waldgesellschaften, Biotope, Feldgehölze, Waldwiesen und Brachflächen erhalten und geschaffen werden können.

Wie viel und welches Wild in einem Revier erlegt werden muss, wird auf Grund des Wildbestandes und der Beurteilung von Wildschäden jährlich für die einzelnen Reviere durch die Jagdbehörden genau festgelegt. Die Jagdgesetze des Bundes und der Länder sorgen für klare und enge Rahmenbedingungen, die ökologische Belange und die des Tierschutzes gewährleisten. So sind zum Beispiel strenge Jagd- und Schonzeiten für die einzelnen Wildarten festgelegt, die zum Beispiel gewährleisten, dass Elterntiere bei der Jungenaufzucht geschont werden und Jungtiere ungestört aufwachsen können.

Die hochwertige Ausbildung der Jägerzunft, nicht umsonst das "grüne Abitur" genannt, beinhaltet eine Vielfalt von Themenbereichen wie zum Beispiel Naturschutz, Jagd- und Waffenrecht, Wildbrethygiene, Wildbiologie oder Waldbau. Eine fachkompetente und professionelle Jagd hat somit die Kompetenz zum Management des Faktors Wild in Wald und Flur.