Der Limburg-Dürkheimer Wald

Der „Limburg-Dürkheimer Wald“ ist ein eigentumsrechtliches Unikat: er umfasst eine Fläche von 4.858 Hektar und ist gemeinschaftliches Eigentum, das zu gleichen Teilen der Stadt Bad Dürkheim und dem Land Rheinland-Pfalz gehört.

Konsequenterweise teilen sich Stadt und Land sowohl die Einnahmen wie die Ausgaben aus der Bewirtschaftung.

Diese Besonderheit ist historisch entstanden:

  • 1035: das Kloster Limburg erhält durch kaiserlichen Schenkungsbrief den Markwald   samt dem Ort Dürkheim als Grundherr
  • 1650: die Rechte des Klosters an Wald, Wasser und Weide gehen auf die Kurpfalz über
  • 1801: der französische Staat wird Rechtsnachfolger der Kurpfalz
    Durch Beschluss des Präfekturrates wird entschieden, "dass die Limburg-     Dürkheimer Waldungen ein unverteilbares Eigentum zwischen Republik und Dürkheim, je zur Hälfte, zu bleiben haben"
  • 1816: Königreich Bayern wird nach dem Wiener Kongress Rechtsnachfolger des französischen Kaiserreiches  
  • 1946: das Land Rheinland-Pfalz wird Rechtsnachfolger des bayrischen Staates in der Pfalz und damit Eigentümer der in seinem Bereich gelegenen Staatswaldungen und somit auch Miteigentümer des Limburg-Dürkheimer Waldes.